Technische Zusammenfassung
Kernaussagen des Artikels:

Der Artikel beschreibt die Schritte zur Anbringung der CE-Kennzeichnung je nach Richtlinie – von der Analyse der Anforderungen und Risiken über die Konformitätsbewertung und Dokumentation bis hin zur Erklärung.

  • Das CE-Zeichen bestätigt die Erfüllung der EU-Anforderungen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz.
  • Der Prozess umfasst unter anderem die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die PED 2014/68/EU sowie die EMC 2014/30/EU.
  • Für 2006/42/EG sind folgende Punkte entscheidend: die Ermittlung der Anforderungen, die Risikobeurteilung und die Wahl des Konformitätsbewertungsverfahrens.
  • Die Konformitätsbewertung kann vom Hersteller durchgeführt werden oder die Beteiligung einer notifizierten Stelle erfordern (z. B. EG-Baumusterprüfung, PED-Module).
  • Erforderlich sind die technische Dokumentation, die Konformitätserklärung (EG/EU) sowie die dauerhafte und gut lesbare Anbringung der CE-Kennzeichnung.

Die CE-Kennzeichnung ist ein komplexer Prozess und erfordert sowohl von Herstellern als auch von anderen Wirtschaftsakteuren einen erheblichen Aufwand. Das CE-Zeichen bestätigt, dass ein Produkt alle einschlägigen Anforderungen der EU-Vorschriften in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz erfüllt. Im Folgenden erläutern wir den detaillierten Ablauf der CE-Kennzeichnung nach verschiedenen Richtlinien, mit besonderem Schwerpunkt auf der Maschinenrichtlinie, der Niederspannungsrichtlinie, der Druckgeräterichtlinie sowie der Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit.

CE-Kennzeichnung: Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)

1. Ermittlung der einschlägigen Anforderungen

Der erste Schritt im Prozess der CE-Kennzeichnung besteht darin, die einschlägigen Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu ermitteln, die für das jeweilige Produkt gelten. Der Hersteller muss festlegen, welche Vorschriften für seine Maschine relevant sind und welche Normen eingehalten werden müssen. Dies erfordert eine genaue Analyse der technischen Spezifikation der Maschine und ihres Verwendungszwecks. Gerade bei der Konstruktion und dem Bau von Maschinen sollte dieser Schritt von Anfang an berücksichtigt werden.

2. Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung ist ein zentrales Element im Prozess der CE-Kennzeichnung. Der Hersteller ist verpflichtet, eine Risikoanalyse durchzuführen, um alle möglichen Gefährdungen im Zusammenhang mit der Verwendung der Maschine zu identifizieren. Diese Analyse sollte Folgendes umfassen:

  • Identifizierung potenzieller Gefährdungen
  • Bewertung der Risiken in allen Phasen der Nutzung der Maschine (Installation, Betrieb, Instandhaltung)
  • Präventions- und Kontrollmaßnahmen zur Minimierung des Risikos, einschließlich der Anpassung von Maschinen an die Mindestanforderungen

3. Konformitätsbewertung

Je nach Art der Maschine hat der Hersteller zwei grundlegende Möglichkeiten der Konformitätsbewertung:

  1. Konformitätsbewertung durch den Hersteller: Bei Maschinen mit geringerem Risiko kann der Hersteller die Konformitätsbewertung selbst durchführen und die technische Dokumentation erstellen, die die Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie bestätigt.
  2. EG-Baumusterprüfung: Bei komplexeren und risikoreicheren Maschinen kann eine EG-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle erforderlich sein. Die notifizierte Stelle bewertet die Konstruktion der Maschine und ihre Konformität mit den einschlägigen Anforderungen.

4. Technische Dokumentation

Die Erstellung der technischen Dokumentation ist ein wesentlicher Schritt im Prozess der CE-Kennzeichnung. Diese Dokumentation muss alle erforderlichen Informationen zur Konstruktion, Herstellung und Verwendung der Maschine enthalten, darunter:

  • Technische Zeichnungen und Schaltpläne
  • Beschreibungen der Fertigungsprozesse
  • Prüf- und Testberichte
  • Risikoanalyse
  • Beschreibung der Präventions- und Kontrollmaßnahmen

5. EG-Konformitätserklärung

Der Hersteller muss eine EG-Konformitätserklärung erstellen und unterzeichnen, in der er erklärt, dass die Maschine alle einschlägigen Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt. Diese Erklärung muss mindestens 10 Jahre ab dem Datum des Inverkehrbringens der Maschine aufbewahrt werden. Die EG-Konformitätserklärung sollte Folgendes enthalten:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Beschreibung der Maschine
  • Verweise auf die angewandten Richtlinien und harmonisierten Normen
  • Unterschrift der verantwortlichen Person

6. Anbringung der CE-Kennzeichnung

Nach Erfüllung aller Anforderungen kann der Hersteller die CE-Kennzeichnung an der Maschine anbringen. Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein. Darüber hinaus sollte der Hersteller sicherstellen, dass:

  • die CE-Kennzeichnung auf dem Typenschild der Maschine angebracht ist
  • alle der Maschine beigefügten Unterlagen die entsprechende Kennzeichnung enthalten

CE-Kennzeichnung: Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU)

Die Druckgeräterichtlinie (PED) regelt Konstruktion, Herstellung und Konformität von Druckgeräten, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden. Die CE-Kennzeichnung nach der PED umfasst:

1. Ermittlung der Anforderungen

Der Hersteller muss feststellen, ob sein Produkt in den Anwendungsbereich der PED fällt. Diese Richtlinie umfasst Druckgeräte wie Behälter, Rohrleitungen, Sicherheitsausrüstungen und Druckgerätebaugruppen.

2. Konformitätsbewertung

Dem Hersteller stehen mehrere Optionen der Konformitätsbewertung zur Verfügung, die von der Kategorie des Druckgeräts abhängen:

  1. Modul A (interne Fertigungskontrolle): Für Geräte mit geringem Risiko.
  2. Module A2, B, C, D, E, H: Bei Geräten mit höherem Risiko kann es erforderlich sein, eine notifizierte Stelle in die Durchführung der Konformitätsbewertung einzubeziehen.

3. Technische Dokumentation

Die technische Dokumentation muss detaillierte Angaben zur Konstruktion, Herstellung und zu den am Druckgerät durchgeführten Prüfungen enthalten. Die Dokumentation sollte Folgendes umfassen:

4. EU-Konformitätserklärung

Der Hersteller muss eine EU-Konformitätserklärung unterzeichnen, die bestätigt, dass das Druckgerät die Anforderungen der PED-Richtlinie erfüllt. Die Erklärung sollte Folgendes enthalten:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Beschreibung des Druckgeräts
  • Verweise auf die angewandten Richtlinien und harmonisierten Normen
  • Unterschrift der verantwortlichen Person

5. Anbringung der CE-Kennzeichnung

Das Druckgerät muss mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, die dauerhaft und gut lesbar angebracht wird. Der Hersteller sollte sicherstellen, dass:

  • die CE-Kennzeichnung auf dem Typenschild des Geräts angebracht ist
  • alle dem Gerät beigefügten Unterlagen die entsprechende Kennzeichnung enthalten

CE-Kennzeichnung: EMC-Richtlinie (2014/30/EU)

Die Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMC) soll sicherstellen, dass elektrische und elektronische Geräte keine elektromagnetischen Störungen verursachen und gegen solche Störungen ausreichend unempfindlich sind. Die CE-Kennzeichnung nach der EMC-Richtlinie umfasst die folgenden Schritte:

1. Ermittlung der Anforderungen

Der Hersteller muss festlegen, welche Anforderungen der EMC-Richtlinie auf sein Produkt anwendbar sind. Die EMC-Richtlinie gilt für elektrische und elektronische Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können oder solchen Störungen ausgesetzt sein können. Dies betrifft unter anderem Produkte aus der Elektronikbranche & Halbleiterindustrie.

2. Konformitätsbewertung

Der Hersteller kann die Konformitätsbewertung auf zwei Arten durchführen:

  1. Interne Konformitätsbewertung: Bei Geräten mit geringem Risiko kann der Hersteller die Konformitätsbewertung selbst durchführen, indem er entsprechende interne Prüfungen vornimmt.
  2. Bewertung durch eine notifizierte Stelle: Bei komplexeren Geräten kann der Hersteller die Leistungen einer notifizierten Stelle in Anspruch nehmen, die Prüfungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit durchführt.

3. Technische Dokumentation

Die technische Dokumentation muss die Ergebnisse der Prüfungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit sowie Einzelheiten zu Konstruktion und Herstellung der Geräte enthalten. Die Dokumentation sollte Folgendes umfassen:

  • Technische Beschreibungen
  • Prüfberichte
  • Risikobeurteilung

4. EU-Konformitätserklärung

Der Hersteller muss eine EU-Konformitätserklärung unterzeichnen, die bestätigt, dass das Gerät die Anforderungen der EMC-Richtlinie erfüllt. Die Erklärung sollte Folgendes enthalten:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Beschreibung des Geräts
  • Verweise auf die angewandten Richtlinien und harmonisierten Normen
  • Unterschrift der verantwortlichen Person

5. Anbringung der CE-Kennzeichnung

Die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf Geräten, die die Anforderungen der EMC-Richtlinie erfüllen, muss dauerhaft und gut lesbar erfolgen. Der Hersteller sollte sicherstellen, dass:

  • die CE-Kennzeichnung an einer sichtbaren Stelle auf dem Gerät angebracht ist
  • alle dem Gerät beigefügten Unterlagen die entsprechende Kennzeichnung enthalten

CE-Kennzeichnung: Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU)

Die Niederspannungsrichtlinie betrifft elektrische Betriebsmittel, die innerhalb eines bestimmten Spannungsbereichs betrieben werden. Die CE-Kennzeichnung nach dieser Richtlinie umfasst die folgenden Schritte:

1. Ermittlung der Anforderungen

Der Hersteller muss feststellen, ob sein Produkt in den Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie fällt. Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel mit einer Spannung von 50V bis 1000V Wechselstrom sowie von 75V bis 1500V Gleichstrom. Solche Anforderungen sind besonders relevant in Bereichen wie der Industrieautomatisierung oder bei Produktions- und Technologielinien.

2. Konformitätsbewertung

Dem Hersteller stehen zwei Wege der Konformitätsbewertung zur Verfügung:

  1. Interne Fertigungskontrolle: Der Hersteller kann die Konformitätsbewertung selbst durchführen, wenn das elektrische Betriebsmittel einfach ist und kein hohes Risiko aufweist.
  2. Einschaltung einer notifizierten Stelle: Bei komplexeren elektrischen Betriebsmitteln kann der Hersteller die Leistungen einer notifizierten Stelle für Prüfungen und die Konformitätsbewertung in Anspruch nehmen.

3. Technische Dokumentation

Die technische Dokumentation sollte detaillierte Angaben zur Konstruktion, Herstellung und zu den an den Betriebsmitteln durchgeführten Prüfungen enthalten. Die Dokumentation muss Folgendes umfassen:

  • Technische Zeichnungen
  • Schaltpläne
  • Prüfberichte
  • Risikobeurteilung

4. EU-Konformitätserklärung

Der Hersteller muss eine EU-Konformitätserklärung unterzeichnen, mit der bestätigt wird, dass das elektrische Betriebsmittel die Anforderungen der Niederspannungsrichtlinie erfüllt. Die Erklärung sollte Folgendes enthalten:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Beschreibung des Betriebsmittels
  • Verweise auf die angewandten Richtlinien und harmonisierten Normen
  • Unterschrift der verantwortlichen Person

5. Anbringung der CE-Kennzeichnung

Elektrische Betriebsmittel müssen mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein, das dauerhaft und gut lesbar angebracht wird. Der Hersteller sollte sicherstellen, dass:

  • das CE-Zeichen auf dem Typenschild des Betriebsmittels angebracht ist
  • alle dem Betriebsmittel beigefügten Unterlagen die entsprechende Kennzeichnung enthalten

Die Anbringung des CE-Zeichens ist anspruchsvoll und umfasst mehrere wesentliche Schritte, die sorgfältig eingehalten werden müssen. Dies erfordert einen hohen Aufwand, sowohl bei der Risikobeurteilung als auch bei der technischen Dokumentation. Das CE-Zeichen ist jedoch unerlässlich, um die Konformität von Produkten mit den europäischen Sicherheitsanforderungen sicherzustellen und ihr Inverkehrbringen auf dem EU-Markt zu ermöglichen. In vielen Fällen unterstützen dabei ein erfahrenes Konstruktionsbüro, gezieltes Projektmanagement oder auch Outsourcing von Ingenieuren.

Der Hersteller muss die für sein Produkt geltenden Anforderungen ermitteln, eine Risiko- und Konformitätsbewertung durchführen, die technische Dokumentation erstellen, die EU-Konformitätserklärung (bzw. EG-Konformitätserklärung im Fall von Maschinen) ausstellen und anschließend das CE-Zeichen auf dem Produkt anbringen. Je nach Art des Produkts und den damit verbundenen Risiken kann der Hersteller die Konformitätsbewertung selbst durchführen oder die Leistungen einer notifizierten Stelle in Anspruch nehmen. Jede Richtlinie enthält spezifische Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit das Produkt rechtmäßig auf dem Markt der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden kann. Weitere Informationen zur CE-Zertifizierung von Maschinen finden Sie hier.

Anbringung der CE-Kennzeichnung nach verschiedenen Richtlinien – Leitfaden

Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass das Produkt alle einschlägigen Anforderungen der EU-Vorschriften zu Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz erfüllt. Sie ist das Ergebnis der durchgeführten Konformitätsbewertung und der Erstellung der erforderlichen Dokumentation.

Der Prozess umfasst die Ermittlung der Anforderungen, die Risikobeurteilung, die Konformitätsbewertung, die Erstellung der technischen Unterlagen, die Ausstellung der EG-Konformitätserklärung sowie die Anbringung der CE-Kennzeichnung. Der Hersteller muss außerdem sicherstellen, dass die Maschine sichtbar, leserlich und dauerhaft gekennzeichnet ist.

Für komplexere und risikoreichere Maschinen kann eine EG-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle erforderlich sein. Für Maschinen mit geringerem Risiko kann der Hersteller die Konformitätsbewertung selbst durchführen.

Der Hersteller legt zunächst fest, ob das Produkt in den Anwendungsbereich der PED fällt, und wählt anschließend je nach Kategorie des Geräts das geeignete Konformitätsbewertungsmodul aus (z. B. Modul A bei geringem Risiko oder andere Module unter Beteiligung einer notifizierten Stelle). Erforderlich sind die technische Dokumentation, die EU-Konformitätserklärung und eine dauerhafte CE-Kennzeichnung.

Dazu gehören die Ermittlung der Anforderungen, die Konformitätsbewertung (intern oder unter Beteiligung einer notifizierten Stelle), die Erstellung der Dokumentation mit den Ergebnissen der EMV-Prüfungen sowie die Unterzeichnung der EU-Konformitätserklärung. Ziel ist es, zu bestätigen, dass das Gerät keine Störungen verursacht und gegen solche Störungen unempfindlich ist.

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