Kernaussagen des Artikels:
Der Artikel beschreibt die Anforderungen und Verfahren der Konformitätsbewertung nach ATEX 2014/34/EU, einschließlich der technischen Dokumentation, der EU-Baumusterprüfung sowie der Grundsätze zur CE-Kennzeichnung und zur EU-Konformitätserklärung.
- Die ATEX-Richtlinie 2014/34/EU regelt die Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Atmosphären.
- Ziel ist es, das Explosionsrisiko zu minimieren und Menschen sowie Sachwerte in industriellen Umgebungen zu schützen.
- Sie ersetzte die Richtlinie 94/9/WE und führte detailliertere Anforderungen an Kennzeichnung und Zertifizierung ein.
- Legt die Gruppen und Kategorien von Geräten fest (I: M1/M2, II: 1/2/3, III: Stäube), die den Gefährdungszonen zugeordnet sind.
- Er nennt die Konformitätsbewertungsmodule (A, B, C1, D, E, F, G) sowie die Rolle des Herstellers und der notifizierten Stelle bei der Zertifizierung.
Die ATEX-Richtlinie ist ein zentrales Element der Gesetzgebung zur Sicherheit in explosionsgefährdeten Atmosphären. Sie ist nicht nur ein regulatorisches Instrument, sondern auch eine wichtige Orientierungshilfe für Ingenieure, die sicherstellen müssen, dass ihre Konstruktionen und Produkte die höchsten Sicherheitsstandards erfüllen. Im folgenden Artikel stellen wir ausführliche Informationen zur Richtlinie, ihren Anforderungen und ihren praktischen Anwendungen in verschiedenen Industriezweigen vor.
Was ist die ATEX-Richtlinie?
Die ATEX-Richtlinie (Atmosphères Explosibles) ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das die Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme für den Einsatz in explosionsgefährdeten Atmosphären festlegt. Hauptziel der Richtlinie ist der Schutz von Menschen und Sachwerten durch die Minimierung des Explosionsrisikos in industriellen Umgebungen.
Diese Richtlinie ist besonders relevant für Branchen wie die petrochemische Industrie, den Bergbau, die Mühlenindustrie und viele weitere Bereiche, in denen brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube auftreten. In solchen Umgebungen sind ein Sicherheitsaudit sowie eine geeignete CE-Zertifizierung von Maschinen unerlässlich, um die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der ATEX-Richtlinie zu erfüllen.
Geschichte und Entwicklung der ATEX-Richtlinie
Die ATEX-Richtlinie geht auf frühere Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz zurück. Erste Regelungen wurden bereits in den 90er-Jahren eingeführt, und die aktuelle Fassung der Richtlinie, 2014/34/EU, wurde 2014 verabschiedet. Sie ersetzte die frühere Richtlinie 94/9/WE und führte detailliertere Anforderungen an die ATEX-Kennzeichnung und das Ex-Zeichen sowie an die Produktzertifizierung ein.
ATEX-Richtlinie: Konformitätsbewertungsverfahren
Die Richtlinie 2014/34/EU legt verschiedene Konformitätsbewertungsverfahren für Geräte und Schutzsysteme fest, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Atmosphären bestimmt sind. Nachfolgend wird dargestellt, wann die einzelnen Module und Gruppen der Konformitätsbewertung angewendet werden:
| Gerätegruppe | Gerätekategorie | Module der Konformitätsbewertung |
|---|---|---|
| I | M1 | Modul B + Modul D oder Modul B + Modul F |
| I | M2 | Modul B + Modul C1 oder Modul B + Modul E |
| II | 1 | Modul B + Modul D oder Modul B + Modul F |
| II | 2 | Modul B + Modul C1 oder Modul B + Modul E |
| II | 3 | Modul A |
| III | 3 | Modul A |
Beschreibung der Module:
- Modul A: Interne Fertigungskontrolle.
- Modul B: EU-Baumusterprüfung.
- Modul C1: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der internen Fertigungskontrolle sowie der überwachten Produktprüfungen.
- Modul D: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der Qualitätssicherung des Produktionsprozesses.
- Modul E: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der Qualitätssicherung des Produkts.
- Modul F: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der Produktprüfung.
- Modul G: Konformität auf der Grundlage der Einzelprüfung.
Erläuterung der Kategorien nach der ATEX-Richtlinie:
- Gruppe I: Geräte für den Einsatz in untertägigen Grubenbauen von Bergwerken sowie in den zugehörigen Teilen der übertägigen Anlagen dieser Bergwerke, die durch Grubengas oder brennbaren Staub gefährdet sind.
- Kategorie M1: Geräte mit sehr hohem Sicherheitsniveau. Sie müssen auch bei Vorhandensein einer explosionsfähigen Atmosphäre eingeschaltet bleiben und sicher funktionieren.
- Kategorie M2: Geräte mit hohem Sicherheitsniveau. Sie sind dafür vorgesehen, bei Vorhandensein einer explosionsfähigen Atmosphäre abgeschaltet zu werden.
- Gruppe II: Geräte für den Einsatz in anderen Bereichen, in denen das Auftreten explosionsfähiger Atmosphären möglich ist.
- Kategorie 1: Geräte für den Einsatz in Zonen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre ständig, langzeitig oder häufig vorhanden ist. Sie gewährleisten ein sehr hohes Sicherheitsniveau.
- Kategorie 2: Geräte für den Einsatz in Zonen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich auftritt. Sie gewährleisten ein hohes Sicherheitsniveau.
- Kategorie 3: Geräte für den Einsatz in Zonen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre selten und nur kurzzeitig auftritt. Sie gewährleisten ein normales Sicherheitsniveau.
- Gruppe III: Geräte für den Einsatz in Bereichen, in denen die explosionsfähige Atmosphäre aus brennbaren Stäuben besteht.
- Kategorie 3: Geräte für den Einsatz in Zonen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre selten und nur kurzzeitig auftritt. Sie gewährleisten ein normales Sicherheitsniveau.
Diese Unterscheidung der Kategorien und Module der Konformitätsbewertung erleichtert die Auswahl geeigneter Verfahren in Abhängigkeit vom Risikoniveau, das mit dem Einsatz des jeweiligen Geräts in einer explosionsgefährdeten Atmosphäre verbunden ist.
Modul A: Interne Fertigungskontrolle
- Technische Dokumentation:
- Der Hersteller erstellt eine technische Dokumentation, die die Bewertung der Konformität des Produkts mit den Anforderungen der Richtlinie ermöglicht. Die Dokumentation enthält unter anderem eine allgemeine Beschreibung des Produkts, technische Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen sowie Prüfberichte und Ergebnisse der Risikoanalyse.
- Produktion:
- Der Hersteller stellt durch geeignete Kontrollmaßnahmen während der Produktion sicher, dass die Produkte mit der technischen Dokumentation und den Anforderungen der Richtlinie übereinstimmen.
- CE-Kennzeichnung:
- Der Hersteller bringt die CE-Kennzeichnung am Produkt an und erstellt eine schriftliche EU-Konformitätserklärung, die er 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts aufbewahrt.
Modul B: EU-Baumusterprüfung
- Antragstellung:
- Der Hersteller beantragt bei einer notifizierten Stelle die Durchführung der EU-Baumusterprüfung und legt die technische Dokumentation vor.
- Prüfung:
- Die notifizierte Stelle prüft die Dokumentation und führt geeignete Untersuchungen durch, um die Konformität des Baumusters mit den Anforderungen der Richtlinie zu bestätigen.
- EU-Baumusterprüfbescheinigung:
- Nach erfolgreicher Prüfung stellt die notifizierte Stelle eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus, die die Konformität des Baumusters mit den Anforderungen der Richtlinie bestätigt.
Modul C: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der internen Fertigungskontrolle
- Fertigungskontrolle:
- Der Hersteller stellt durch die Einführung geeigneter Kontrollmaßnahmen sicher, dass die hergestellten Produkte dem in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster entsprechen.
- CE-Kennzeichnung:
- Die CE-Kennzeichnung wird zusammen mit der Kennnummer der notifizierten Stelle auf dem Produkt angebracht.
- EU-Konformitätserklärung:
- Der Hersteller erstellt die EU-Konformitätserklärung und bewahrt sie 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts auf.
Modul D: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der Qualitätssicherung des Produktionsprozesses
- Qualitätssystem:
- Der Hersteller führt ein zugelassenes Qualitätssystem ein, das die Produktion, die Kontrolle der fertigen Produkte und die Prüfungen umfasst.
- Audit:
- Die notifizierte Stelle führt Audits des Qualitätssystems durch und kann unangekündigte Besuche beim Hersteller vornehmen, um dessen Wirksamkeit zu überprüfen.
Modul E: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der Qualitätssicherung des Produkts
- Qualitätssystem:
- Der Hersteller beantragt die Bewertung des Qualitätssystems für die betreffenden Produkte, das die Übereinstimmung mit dem in der EU-Baumusterprüfbescheinigung beschriebenen Baumuster gewährleistet.
- Überwachung:
- Die notifizierte Stelle führt regelmäßige Audits und unangekündigte Besuche durch und überprüft dabei die Konformität der Produkte.
Modul F: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der Produktprüfung
- Produktion und Verifizierung:
- Der Hersteller stellt sicher, dass die Produkte dem zugelassenen Baumuster entsprechen, und führt Prüfungen und Verifizierungstests durch.
Modul G: Konformität auf der Grundlage der Einzelprüfung
- Verifizierung:
- Die notifizierte Stelle führt geeignete Prüfungen und Tests an jedem einzelnen Produkt durch, um dessen Konformität mit den Anforderungen der Richtlinie zu bestätigen.
Diese Module bilden ein umfassendes System zur Konformitätsbewertung von Produkten für den Einsatz in explosionsgefährdeten Atmosphären und gewährleisten deren Sicherheit sowie die Einhaltung der Vorschriften der Europäischen Union.
Gerätegruppe I und II, Gerätekategorie M1 und 1:
- Modul B (EU-Baumusterprüfung) in Verbindung mit einem der folgenden Module:
- Modul D (Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der Qualitätssicherung des Produktionsprozesses).
- Modul F (Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der Produktprüfung).
Gerätegruppe I und II, Gerätekategorie M2 und 2:
- Modul B (EU-Baumusterprüfung) in Verbindung mit einem der folgenden Module:
- Modul C1 (Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der internen Fertigungskontrolle sowie der überwachten Produktprüfungen).
- Modul E (Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage der Qualitätssicherung des Produkts).
- Bei anderen Geräten dieser Gruppe und Kategorie:
- Modul A (Interne Fertigungskontrolle) sowie die Übermittlung der technischen Dokumentation an die notifizierte Stelle, die deren Eingang bestätigt und sie aufbewahrt.
Gerätegruppe II, Gerätekategorie 3:
- Modul A (Interne Fertigungskontrolle).
Schutzsysteme:
- Verfahren gemäß Modul B und D oder B und F.
Alternative Verfahren:
- Modul G (Konformität auf der Grundlage der Einzelprüfung) kann für Gerätegruppen I und II angewendet werden.
Explosionsgefährdete Bereiche nach DIN EN IEC 60079
- Zone 0: Bereiche, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
- Zone 1: Bereiche, in denen bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.
- Zone 2: Bereiche, in denen bei Normalbetrieb keine explosionsfähige Atmosphäre auftritt und, falls sie doch auftritt, dann nur kurzzeitig.
Gerätekategorien in der ATEX-Richtlinie
Die ATEX-Richtlinie klassifiziert Geräte nach dem Schutzniveau, das sie in den jeweiligen Zonen gewährleisten müssen:
- Kategorie 1: Geräte für den Einsatz in Bereichen, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre ständig, häufig oder über lange Zeiträume vorhanden ist.
- Kategorie 2: Geräte, die in Bereichen eingesetzt werden können, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre selten auftritt.
- Kategorie 3: Geräte für den Einsatz in Bereichen, in denen das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre unwahrscheinlich ist und, falls sie auftritt, dann nur kurzzeitig.
Entsprechend den explosionsgefährdeten Bereichen sind die Gerätekategorien wie folgt anzuwenden:
- Kategorie 1: Geräte für die Zonen 0, 1 und 2.
- Kategorie 2: Geräte für die Zonen 1 und 2.
- Kategorie 3: Geräte für Zone 2.
ATEX-Richtlinie: Risikobeurteilung und Konstruktion
Der erste Schritt ist die Risikobeurteilung, bei der potenzielle Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Einsatz des Geräts in einer explosionsfähigen Atmosphäre identifiziert werden. Zentrale Elemente dieses Schritts sind:
- Festigkeitsberechnungen (FEM): Der Einsatz numerischer Methoden zur Simulation und Analyse der strukturellen Festigkeit. Bei explosionsfähigen Atmosphären ist es wesentlich zu bestimmen, welcher Explosionsdruck auftreten kann und wie die Konstruktion des Geräts diesen Kräften standhält.
- Konstruktion von Maschinen: Auswahl geeigneter Komponenten, die in explosionsfähiger Atmosphäre betrieben werden können. Mitunter muss die gesamte Steuerung pneumatisch ausgeführt werden, um Funkenbildung und andere Zündquellen zu vermeiden.
Auswahl geeigneter Komponenten
Die Konstruktion von Maschinen gemäß den Anforderungen der Richtlinie erfordert:
- Die Auswahl geeigneter Komponenten: Die Komponenten müssen den harmonisierten Normen zur ATEX-Richtlinie entsprechen und entsprechend gekennzeichnet sein.
- Den Einsatz von Schutztechnologien: In vielen Fällen ist zur Sicherstellung der Konformität mit der Richtlinie der Einsatz fortschrittlicher Technologien erforderlich, etwa Schutzsysteme, eigensichere Geräte oder verstärkte Bauarten.
Produktion und Qualitätskontrolle
Die Produktion muss eng überwacht werden, um sicherzustellen, dass alle Geräte den Entwürfen entsprechen und die Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:
- Prüfung und Validierung: Durchführung von Tests, um sicherzustellen, dass die Geräte in explosionsfähigen Atmosphären ordnungsgemäß funktionieren.
- Sicherheitsaudit: Regelmäßige Audits und Überprüfungen zur Sicherstellung der Normenkonformität.
ATEX-Richtlinie: CE- und Ex-Kennzeichnung: Wann und wie sie angewendet werden
CE-Kennzeichnung:
Die CE-Kennzeichnung (Conformité Européenne) ist für alle Produkte erforderlich, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht werden. Sie zeigt an, dass das Produkt die Anforderungen der EU-Richtlinien in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfüllt.
Ex-Kennzeichnung:
Die Ex-Kennzeichnung wird bei Geräten und Schutzsystemen verwendet, die für den Einsatz in potenziell explosionsfähigen Atmosphären bestimmt sind. Diese Kennzeichnung weist darauf hin, dass das Produkt gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) konstruiert und hergestellt wurde.
Wann die Ex-Kennzeichnung zusätzlich zur CE-Kennzeichnung anzubringen ist:
Die Ex-Kennzeichnung wird in folgenden Fällen zusätzlich zur CE-Kennzeichnung angebracht:
- Produkte für den Einsatz in potenziell explosionsfähigen Atmosphären:
- Alle Geräte und Schutzsysteme, die in solchen Atmosphären eingesetzt werden, müssen eine Ex-Kennzeichnung tragen, um anzuzeigen, dass sie der Richtlinie 2014/34/EU (ATEX) entsprechen.
- Konformitätsbewertungsverfahren:
- Produkte, die ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben (z. B. Modul B + Modul D, Modul B + Modul F), dürfen mit der Ex-Kennzeichnung versehen werden. Diese Verfahren bestätigen, dass das Produkt die spezifischen Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit dem Explosionsschutz erfüllt.
- Technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärung:
- Der Hersteller muss über technische Unterlagen und eine EU-Konformitätserklärung verfügen, aus denen die Übereinstimmung des Produkts mit der ATEX-Richtlinie hervorgeht. Die Ex-Kennzeichnung wird dann zusammen mit der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt angebracht.
- Symbol für besonderen Explosionsschutz:
- Neben der CE- und Ex-Kennzeichnung werden auch besondere Symbole für den Explosionsschutz angebracht, die die Gerätegruppe und -kategorie sowie weitere von der ATEX-Richtlinie geforderte Angaben festlegen.
Beispiele für Kennzeichnungen mit Erweiterungen nach IEC 60079:
- Beispiel 1: Gerät der Kategorie 1 (Gruppe II):
- CE 0123 Ex II 1 G Ex d IIC T4 Gb
- CE: Kennzeichnung der Konformität mit den EU-Richtlinien.
- 0123: Identifikationsnummer der notifizierten Stelle (falls zutreffend).
- Ex: Kennzeichnung der Konformität mit der ATEX-Richtlinie.
- II: Gerätegruppe (außer Bergbau).
- 1: Gerätekategorie (sehr hohes Schutzniveau).
- G: Einsatz in gasexplosionsgefährdeter Atmosphäre.
- Ex d: Zündschutzart (z. B. druckfeste Kapselung).
- IIC: Gasgruppe (Wasserstoff, Acetylen).
- T4: Temperaturklasse (maximale Oberflächentemperatur 135°C).
- Gb: Schutzniveau (erhöhter Schutz).
- CE 0123 Ex II 1 G Ex d IIC T4 Gb
- Beispiel 2: Gerät der Kategorie 2 (Gruppe I):
- CE 0123 Ex I M2 Ex ib I Mb
- CE: Kennzeichnung der Konformität mit den EU-Richtlinien.
- 0123: Identifikationsnummer der notifizierten Stelle (falls zutreffend).
- Ex: Kennzeichnung der Konformität mit der ATEX-Richtlinie.
- I: Gerätegruppe (Bergbau).
- M2: Gerätekategorie (hohes Schutzniveau).
- Ex ib: Zündschutzart (z. B. Eigensicherheit).
- I: Gasgruppe (Methan).
- Mb: Schutzniveau (erhöhter Schutz).
- CE 0123 Ex I M2 Ex ib I Mb
Mögliche Erweiterungen nach IEC 60079:
- Zündschutzarten:
- Ex d: Druckfeste Kapselung.
- Ex e: Erhöhte Sicherheit.
- Ex n: Nicht funkend.
- Ex p: Überdruckkapselung.
- Ex ia/ib/ic: Eigensicherheit.
- Gasgruppen:
- I: Methan (Bergbau).
- IIA: Propan.
- IIB: Ethylen.
- IIC: Wasserstoff, Acetylen.
- Temperaturklassen:
- T1: 450°C.
- T2: 300°C.
- T3: 200°C.
- T4: 135°C.
- T5: 100°C.
- T6: 85°C.
- Schutzniveaus:
- Ga: Höchstes Schutzniveau (Einsatz in Zone 0).
- Gb: Hohes Schutzniveau (Einsatz in Zone 1).
- Gc: Grundlegendes Schutzniveau (Einsatz in Zone 2).
Die Verwendung der CE- und Ex-Kennzeichnung zusammen mit den entsprechenden Erweiterungen nach IEC 60079 sorgt für eine eindeutige Kennzeichnung und die Konformität der Produkte mit den Sicherheitsanforderungen in explosionsgefährdeten Atmosphären.
| Zündschutzart | Gasgruppe | Temperaturklasse | Schutzniveau |
|---|---|---|---|
| Ex d | I (Methan) | T1: 450°C | Ga (Zone 0) |
| Ex e | IIA (Propan) | T2: 300°C | Gb (Zone 1) |
| Ex n | IIB (Ethylen) | T3: 200°C | Gc (Zone 2) |
| Ex p | IIC (Wasserstoff) | T4: 135°C | Mb |
| Ex ia/ib/ic | T5: 100°C | ||
| T6: 85°C |
ATEX-Richtlinie: Zentrale Anforderungen
Die Richtlinie legt eine Reihe von Anforderungen fest, die Geräte und Schutzsysteme erfüllen müssen:
- Konstruktive Sicherheit: Geräte müssen so ausgelegt sein, dass das Explosionsrisiko selbst beim Ausfall einer der Schutzmaßnahmen minimiert wird.
- Werkstoffe: Die verwendeten Werkstoffe müssen gegen chemische Reaktionen mit der explosionsfähigen Atmosphäre beständig sein.
- CE-Kennzeichnung: Jedes Gerät muss mit dem CE-Zeichen versehen sein, das seine Konformität mit den Anforderungen der Richtlinie bestätigt.
Sicherheitsaudits sowie harmonisierte Normen zur ATEX-Richtlinie spielen im Zertifizierungsprozess und beim Nachweis der Konformität mit den Anforderungen der Richtlinie eine entscheidende Rolle.
ATEX-Richtlinie: Anwendung in verschiedenen Branchen
Die ATEX-Richtlinie findet in verschiedenen Industriezweigen breite Anwendung:
- Petrochemische Industrie: Einsatz in Raffinerien und auf Bohrplattformen.
- Bergbau: Geräte, die in Bergwerken eingesetzt werden, müssen strenge Sicherheitsnormen erfüllen.
- Getreidemühlen: Anforderungen an die Automatisierung von Produktionsprozessen und an die Sicherheit.
In all diesen Branchen ist die Rolle des Integrators für Industrieautomatisierung sowie von Spezialisten für die PLC-Programmierung entscheidend, um die Konformität mit den Anforderungen der Richtlinie sicherzustellen.
ATEX-Richtlinie: Harmonisierte Normen
Im Rahmen der ATEX-Richtlinie gibt es zahlreiche harmonisierte Normen, die Einheitlichkeit und Sicherheit in der Industrieautomatisierung gewährleisten. Normen der Reihe DIN EN 60079-x sind im Bereich des Explosionsschutzes besonders wichtig. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Normen dieser Reihe:
- DIN EN 60079-0: Explosionsfähige Atmosphären – Teil 0: Geräte – Allgemeine Anforderungen
- Sie legt die allgemeinen Anforderungen an Konstruktion und Prüfung von Geräten fest, die für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären bestimmt sind.
- DIN EN 60079-1: Explosionsfähige Atmosphären – Teil 1: Geräteschutz durch druckfeste Kapselung „d”
- Sie betrifft Geräte, die das Durchdringen von Flammen in die explosionsfähige Atmosphäre verhindern.
- DIN EN 60079-2: Explosionsfähige Atmosphären – Teil 2: Geräteschutz durch Überdruckkapselung „p”
- Sie legt die Grundsätze für den Schutz von Geräten durch Gasüberdruck im Inneren des Gehäuses fest, wodurch das Eindringen einer explosionsfähigen Atmosphäre verhindert wird.
Beispiele für harmonisierte Normen außerhalb der Reihe DIN EN 60079-x
Neben den Normen der Reihe DIN EN 60079-x gibt es weitere wichtige harmonisierte Normen im Zusammenhang mit der ATEX-Richtlinie:
- DIN EN 1834-1:2002: Hubkolben-Verbrennungsmotoren – Sicherheitsanforderungen für Konstruktion und Bau von Motoren für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen – Teil 1: Motoren der Gruppe II für den Einsatz in Atmosphären mit brennbaren Gasen und Dämpfen
- Normen zu den sicherheitstechnischen Anforderungen an Entwurf und Konstruktion von Motoren, die in explosionsfähigen Atmosphären eingesetzt werden.
- DIN EN 13463-1:2009: Nicht-elektrische Geräte für explosionsfähige Atmosphären – Teil 1: Grundlegende Methoden und Anforderungen
- Sie legt die grundlegenden Anforderungen und Schutzmethoden für nicht-elektrische Geräte fest, die für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären vorgesehen sind.
- DIN EN 13760:2022-04: Ausrüstung und Zubehör für LPG – Anlagen zur Versorgung von leichten und schweren Fahrzeugen mit verflüssigtem Kohlenwasserstoffgas (LPG) – Füllanschlüsse, Prüfanforderungen und Maße
- Sie betrifft die Sicherheit von Konstruktion und Betrieb von LPG-Versorgungseinrichtungen, die in explosionsfähigen Atmosphären eingesetzt werden.
Die ATEX-Richtlinie ist ein zentrales Element zur Gewährleistung der Sicherheit in potenziell explosionsfähigen Atmosphären. Durch geeignete Verfahren, Zertifizierung sowie den Einsatz fortschrittlicher Technologien können Unternehmen das Explosionsrisiko wirksam minimieren und sichere Arbeitsbedingungen schaffen. Im Kontext der Industrieautomatisierung ist die Bedeutung der Richtlinie besonders hoch, da sie ein sicheres und effizientes Management von Produktionsprozessen ermöglicht. Harmonisierte Normen wie DIN EN 60079-x spielen eine Schlüsselrolle bei der Erreichung dieser Ziele.
ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
Dabei handelt es sich um EU-Vorschriften, die die Anforderungen an Geräte und Schutzsysteme regeln, die für den Einsatz in potenziell explosionsfähigen Atmosphären bestimmt sind. Ihr Ziel ist es, das Explosionsrisiko zu minimieren und Menschen sowie Sachwerte zu schützen.
Die Richtlinie ist insbesondere für die petrochemische Industrie, den Bergbau und die Mühlenindustrie von Bedeutung. Sie betrifft Umgebungen, in denen entzündbare Gase, Dämpfe oder Stäube auftreten können.
Man unterscheidet Gruppe I (Bergwerke: Kategorien M1 und M2), Gruppe II (andere explosionsgefährdete Bereiche: Kategorien 1, 2, 3) sowie Gruppe III (brennbare Stäube: Kategorie 3). Die Kategorien entsprechen dem Sicherheitsniveau und der Häufigkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre.
Die Richtlinie sieht verschiedene Konformitätsbewertungsmodule vor, darunter Modul A (interne Fertigungskontrolle) und Modul B (EU-Baumusterprüfung) sowie Kombinationen wie B+D, B+F, B+C1 oder B+E. Die Auswahl des Moduls hängt von der Gruppe und der Kategorie des Geräts ab.
Der Hersteller erstellt die technische Dokumentation, stellt sicher, dass die Produktion den Anforderungen entspricht, und bringt die CE-Kennzeichnung an. Darüber hinaus erstellt er die EU-Konformitätserklärung und bewahrt sie 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts auf.