Technische Zusammenfassung
Kernaussagen des Artikels:

Der Artikel beschreibt die Ziele, den Anwendungsbereich und die Rechtsgrundlagen der PED sowie die Einstufung von Druckgeräten in Risikokategorien mit den jeweils zugeordneten Modulen der Konformitätsbewertung.

  • Die Richtlinie 2014/68/EU (PED) harmonisiert die Anforderungen an Druckgeräte und unterstützt damit die Sicherheit sowie den freien Warenverkehr in der EU.
  • Der Geltungsbereich umfasst Geräte mit PS > 0,5 bar: Behälter, Rohrleitungen, Sicherheitsausrüstung sowie Baugruppen von Geräten.
  • Die im Text genannten Ausnahmen umfassen unter anderem einfache Druckbehälter, Aerosolspender und Geräte zur Bohrlochkontrolle.
  • Die Konformitätsbewertung hängt von der Risikokategorie ab, die unter anderem durch PS, V, DN sowie die Fluidgruppe bestimmt wird (Gruppe 1: gefährlich; Gruppe 2: sonstige).
  • Die Konformitätsbewertungsmodule umfassen unter anderem A, A2, D1 sowie Kombinationen mit Modul B (EU-Baumusterprüfung); bei Erfüllung der Anforderungen bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung an

Druckgeräterichtlinie: Konformitätsbewertung von Druckgeräten nach der Richtlinie 2014/68/EU: Leitfaden für Hersteller

Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED – Pressure Equipment Directive) ist ein zentraler Rechtsakt der Europäischen Union, der die Vorschriften für Druckgeräte harmonisiert. Dadurch können diese Geräte innerhalb der Mitgliedstaaten frei in Verkehr gebracht werden, sofern sie hohe Sicherheitsstandards erfüllen. In diesem Artikel erläutern wir den Prozess der Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung von Druckgeräten nach der Richtlinie sowie die Einteilung in Risikokategorien und die entsprechenden Konformitätsbewertungsmodule.

Ziel der Richtlinie

Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU wurde eingeführt, um einheitliche Sicherheitsstandards für Druckgeräte in der Europäischen Union sicherzustellen. Ihr Hauptziel ist der Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Nutzer sowie die Erleichterung des freien Warenverkehrs dieser Geräte im EU-Binnenmarkt.

Geltungsbereich der Richtlinie

Die Druckgeräterichtlinie gilt für Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0,5 bar, einschließlich neuer Geräte, die in der EU hergestellt werden, sowie aus Drittländern importierter Geräte. Dazu zählen Behälter, Rohrleitungen, Sicherheitsausrüstungen und Baugruppen von Druckgeräten. Ausgenommen sind unter anderem einfache Druckbehälter, Aerosolspender sowie Ausrüstungen zur Bohrlochkontrolle.

Historie und rechtlicher Hintergrund

Frühere Regelungen

Die erste Regelung für Druckgeräte war die Richtlinie 97/23/WE, die am 29. Mai 1997 eingeführt wurde und die Harmonisierung der Vorschriften in diesem Bereich zum Ziel hatte. Im Laufe der Zeit zeigte sich, dass eine Aktualisierung erforderlich war, um sie an den technologischen Fortschritt und neue Sicherheitsstandards anzupassen.

Notwendigkeit der Änderungen

Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU wurde eingeführt, um mehr Klarheit und Kohärenz der Vorschriften zu schaffen und sie mit anderen Rechtsakten der EU zu harmonisieren, etwa mit der Verordnung (WE) Nr. 765/2008, die die Regeln für die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen festlegt, sowie mit dem Beschluss Nr. 768/2008/WE, der gemeinsame Grundsätze für verschiedene Industriesektoren festlegt.

Wesentliche Bestimmungen der Richtlinie

Anwendungsbereich

Die Richtlinie erfasst ein breites Spektrum an Druckgeräten und Baugruppen. Diese Geräte müssen festgelegte Sicherheitsanforderungen erfüllen, um auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht werden zu dürfen. Geräte, deren maximal zulässiger Druck 0,5 bar übersteigt, fallen in den Geltungsbereich der Richtlinie, während bestimmte Einrichtungen wie Fernleitungen oder Wassernetze ausgenommen sind.

Technische Anforderungen und Konformitätsbewertung

Die Druckgeräterichtlinie legt detaillierte technische Anforderungen fest, die Druckgeräte erfüllen müssen. Diese Anforderungen betreffen Werkstoffe, Konstruktion, Prüfung und Inspektion der Geräte. Der Prozess der Konformitätsbewertung ist an das mit dem Gerät verbundene Risikoniveau angepasst:

Druckgeräterichtlinie: Risikokategorien von Druckgeräten und entsprechende Konformitätsbewertungsmodule

Die Richtlinie 2014/68/EU klassifiziert Druckgeräte anhand ihres Risikoniveaus. Maßgeblich sind dabei der maximal zulässige Druck (PS), das Volumen (V), die Nennweite (DN) sowie die Art des Fluids (Gruppe 1 oder 2).

Kategorien von Druckgeräten

Fluidgruppen:

  • Gruppe 1: Gefährliche Fluide (explosiv, entzündlich, toxisch, oxidierend).
  • Gruppe 2: Fluide, die nicht zur Gruppe 1 gehören.

Kategorie I (geringeres Risiko)

Geräte:

  • Druckbehälter und Rohrleitungen mit niedrigeren PS- und V-Werten.

Kriterien:

  • Volumen von Druckbehältern für Flüssigkeiten der Gruppe 2: PS x V ≤ 200 bar x L.
  • Nennweite von Rohrleitungen: DN ≤ 25 für Fluide der Gruppe 1, DN ≤ 32 für Fluide der Gruppe 2.

Konformitätsbewertungsmodule:

  • Modul A (Interne Fertigungskontrolle).

Kategorie II (mittleres Risiko)

Geräte:

  • Behälter und Rohrleitungen mit mittleren PS- und V-Werten.

Kriterien:

  • Volumen von Druckbehältern für Gase der Gruppe 1: 50 < PS x V ≤ 200 bar x L.
  • Nennweite von Rohrleitungen: 25 < DN ≤ 100 für Fluide der Gruppe 1, 32 < DN ≤ 350 für Fluide der Gruppe 2.

Konformitätsbewertungsmodule:

  • Modul A2 (Interne Fertigungskontrolle sowie Überwachung der abschließenden Prüfung).
  • Modul D1 (Qualitätssicherung des Produktionsprozesses).

Kategorie III (höheres Risiko)

Geräte:

  • Behälter und Rohrleitungen mit höheren PS- und V-Werten, die für gefährlichere Fluide eingesetzt werden.

Kriterien:

  • Volumen von Druckbehältern für Flüssigkeiten der Gruppe 1: PS x V > 200 bar x L.
  • Nennweite von Rohrleitungen: DN > 100 für Fluide der Gruppe 1, DN > 350 für Fluide der Gruppe 2.

Konformitätsbewertungsmodule:

  • Modul B (EU-Baumusterprüfung) + Modul D (Qualitätssicherung des Produktionsprozesses).
  • Modul B (EU-Baumusterprüfung) + Modul E (Qualitätssicherung des Produkts).
  • Modul B (EU-Baumusterprüfung) + Modul C2 (Interne Fertigungskontrolle sowie Überwachung der abschließenden Prüfung).

Kategorie IV (Höchstes Risiko)

Geräte:

  • Behälter und Rohrleitungen mit den höchsten PS- und V-Werten, eingesetzt für die gefährlichsten Fluide.

Kriterien:

  • Kapazität von Druckbehältern für Gase der Gruppe 1: PS > 200 bar.
  • Nennweite von Rohrleitungen: DN > 350 für Fluide der Gruppen 1 und 2.

Konformitätsbewertungsmodule:

  • Modul B (EU-Baumusterprüfung) + Modul D (Qualitätssicherung des Produktionsprozesses).
  • Modul B (EU-Baumusterprüfung) + Modul F (Produktprüfung).
  • Modul H (Umfassende Qualitätssicherung).

Druckgeräterichtlinie: Konformitätsbewertungsmodule

Modul A (Interne Fertigungskontrolle)

Beschreibung:

  • Der Hersteller führt die Konformitätsbewertung eigenständig durch.
  • Er ist für die Erstellung der technischen Unterlagen und der EU-Konformitätserklärung verantwortlich.
  • Die CE-Kennzeichnung wird nach Erfüllung der Anforderungen vom Hersteller angebracht.

Anwendung:

  • Druckgeräte mit geringem Risiko (Kategorie I).

Modul B (EU-Baumusterprüfung)

Beschreibung:

  • Die notifizierte Stelle führt die Baumusterprüfung des Druckgeräts durch.
  • Bewertung der technischen Unterlagen und Durchführung von Prüfungen.
  • Ausstellung der Bescheinigung über die EU-Baumusterprüfung.

Anwendung:

  • Geräte mit mittlerem und höherem Risiko (Kategorien II, III, IV).

Modul C (Konformität mit dem Baumuster auf Grundlage der internen Fertigungskontrolle)

Beschreibung:

  • Der Hersteller führt die Konformitätsbewertung des Geräts gemäß der Bescheinigung über die EU-Baumusterprüfung durch (erteilt im Rahmen von Modul B).
  • Er erstellt die EU-Konformitätserklärung und bringt die CE-Kennzeichnung an.

Anwendung:

  • Geräte mit mittlerem Risiko (Kategorien II, III).

Modul D (Konformität mit dem Baumuster auf Grundlage der Qualitätssicherung des Produktionsprozesses)

Beschreibung:

  • Der Hersteller wendet ein zugelassenes Qualitätsmanagementsystem für den Produktionsprozess an, das von einer notifizierten Stelle bewertet wird.
  • Das Qualitätssystem muss die Übereinstimmung der Produkte mit dem zugelassenen Baumuster sicherstellen.

Anwendung:

  • Geräte mit höherem Risiko (Kategorien III, IV).

Modul E (Konformität mit dem Baumuster auf Grundlage der Qualitätssicherung des Produkts)

Beschreibung:

  • Der Hersteller wendet ein von einer notifizierten Stelle zugelassenes Qualitätsmanagementsystem an, das die Endkontrolle und Prüfung der Produkte umfasst.
  • Das Qualitätssystem muss die Übereinstimmung der Produkte mit dem zugelassenen Baumuster sicherstellen.

Anwendung:

  • Geräte mit höherem Risiko (Kategorien III, IV).
Kategorie Beschreibung Konformitätsbewertungsmodule
Kategorie I Druckgeräte mit geringem Risiko Modul A (Interne Fertigungskontrolle)
Kategorie II Druckgeräte mit mittlerem Risiko Modul A2 (Interne Fertigungskontrolle sowie Überwachung der abschließenden Prüfung)
Modul D1 (Qualitätssicherung des Produktionsprozesses)
Kategorie III Druckgeräte mit höherem Risiko Modul B (EU-Baumusterprüfung) + Modul D (Qualitätssicherung des Produktionsprozesses)
Modul B (EU-Baumusterprüfung) + Modul E (Qualitätssicherung des Produkts)
Modul B (EU-Baumusterprüfung) + Modul C2 (Interne Fertigungskontrolle sowie Überwachung der abschließenden Prüfung)
Kategorie IV Druckgeräte mit höchstem Risiko Modul B (EU-Baumusterprüfung) + Modul D (Qualitätssicherung des Produktionsprozesses)
Modul B (EU-Baumusterprüfung) + Modul F (Produktprüfung)
Modul H (Umfassende Qualitätssicherung)

Druckgeräterichtlinie: Auslegung von Druckbehältern nach der Richtlinie 2014/68/EU

Die Auslegung von Druckbehältern nach der Richtlinie 2014/68/EU erfordert die Berücksichtigung einer Reihe technischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen. Zu den wesentlichen Aspekten gehören die Auswahl geeigneter Werkstoffe, die Sicherstellung der strukturellen Festigkeit sowie die Durchführung detaillierter Festigkeitsanalysen, einschließlich Berechnungen mit der Finite-Elemente-Methode.

Technische Anforderungen

  1. Werkstoffe: Die für den Bau von Druckbehältern verwendeten Werkstoffe müssen den festgelegten Normen entsprechen und über geeignete mechanische und chemische Eigenschaften verfügen. Sie sollten beständig gegen Korrosion, Ermüdung und andere degradierende Einflüsse sein.
  2. Konstruktive Auslegung: Der Behälter muss so ausgelegt sein, dass er dem maximal zulässigen Betriebsdruck (PS) sowie weiteren zu erwartenden Belastungen wie dynamischem Druck, thermischen und mechanischen Lasten standhält. Bei der Konstruktion sind außerdem geeignete Sicherheitsbeiwerte zu berücksichtigen.
  3. Schweißnähte und Verbindungen: Schweißnähte und Verbindungen in einem Druckbehälter müssen normgerecht ausgelegt und ausgeführt werden, um die Integrität und Festigkeit der Konstruktion sicherzustellen. Darüber hinaus sind geeignete zerstörungsfreie Prüfungen (NDT) durchzuführen, um mögliche Fehler zu erkennen.
  4. Festigkeitsanalyse: Vor dem Inverkehrbringen eines Druckbehälters sind detaillierte Festigkeitsanalysen durchzuführen, einschließlich Berechnungen mit der Finite-Elemente-Methode, um sicherzustellen, dass die Konstruktion alle Sicherheitsanforderungen erfüllt.

Berechnungen mit der Finite-Elemente-Methode

Berechnungen mit der Finite-Elemente-Methode sind ein zentrales Werkzeug bei der Auslegung von Druckbehältern. Sie ermöglichen eine präzise Analyse der strukturellen Festigkeit unter verschiedenen Belastungen. Dieser Prozess umfasst:

  1. Geometrische Modellierung: Erstellung eines präzisen geometrischen Modells des Behälters in einem FEM-Programm unter Berücksichtigung aller wesentlichen Konstruktionsdetails.
  2. Definition der Werkstoffeigenschaften: Eingabe der Werkstoffeigenschaften der für den Behälter verwendeten Materialien, wie Elastizitätsmodul, Streckgrenze, Poisson-Zahl sowie weiterer Werkstoffparameter.
  3. Festlegung von Randbedingungen und Lasten: Definition der Randbedingungen, etwa Lagerungen und Befestigungen, sowie Aufbringung der entsprechenden Lasten, einschließlich Innendruck sowie thermischer und mechanischer Belastungen.
  4. Finite-Elemente-Netz: Erzeugung eines Finite-Elemente-Netzes, das das geometrische Modell in kleinere Elemente unterteilt und dadurch eine genauere Analyse der Spannungs- und Verformungsverteilung ermöglicht.
  5. Simulation und Auswertung der Ergebnisse: Durchführung der FEM-Simulation und Auswertung der Ergebnisse, einschließlich der Identifikation von Spannungskonzentrationen, potenziellen Schadensbereichen sowie der Beurteilung der Gesamtfestigkeit der Konstruktion.
  6. Verifizierung und Optimierung: Auf Grundlage der FEM-Ergebnisse können Konstrukteure die erforderlichen Änderungen und Optimierungen an der Konstruktion vornehmen, um die Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen sicherzustellen.

Die Rolle des Konstruktionsbüros und das Outsourcing von Ingenieuren

Bei der Auslegung und Analyse von Druckbehältern spielen Konstruktionsbüros eine zentrale Rolle. Sie verfügen über spezialisiertes Fachwissen sowie über Werkzeuge wie Software für Festigkeitsberechnungen (FEM), die für präzise Festigkeitsanalysen unverzichtbar sind. Durch das Outsourcing von Ingenieuren können Hersteller auf die Erfahrung und Kompetenzen von Experten für die Auslegung von Druckgeräten zurückgreifen, was die Qualität und Sicherheit der entwickelten Konstruktionen erhöht.

Das Outsourcing von Ingenieuren ermöglicht Unternehmen ein flexibles Management ihrer Engineering-Ressourcen und die Konzentration auf das Projektmanagement, was für die erfolgreiche Umsetzung komplexer Vorhaben entscheidend ist. Externe Konstruktionsbüros können zudem bei der Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2014/68/EU unterstützen, einschließlich des Prozesses zur Erlangung der CE-Kennzeichnung.

CE-Kennzeichnung und Projektmanagement

Damit ein Druckbehälter auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden kann, muss er die CE-Kennzeichnung erhalten. Dieser Prozess umfasst:

  1. Konformitätsbewertung: Durchführung der geeigneten Konformitätsbewertungsverfahren gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2014/68/EU.
  2. Technische Dokumentation: Erstellung einer vollständigen technischen Dokumentation, die bestätigt, dass das Produkt die Anforderungen der Richtlinie erfüllt.
  3. EU-Konformitätserklärung: Ausstellung der EU-Konformitätserklärung durch den Hersteller als formale Erklärung der Konformität des Produkts.
  4. CE-Kennzeichnung: Anbringung der CE-Kennzeichnung am Druckbehälter, wodurch dessen Übereinstimmung mit den EU-Vorschriften bestätigt wird.

Das Projektmanagement im Zusammenhang mit der Auslegung von Druckbehältern umfasst die Koordination aller oben genannten Maßnahmen, die termingerechte Umsetzung der Aufgaben sowie die Sicherstellung einer hohen Qualität und Rechtskonformität. Ein wirksames Projektmanagement ermöglicht die reibungslose Umsetzung selbst komplexester Vorhaben und gewährleistet zugleich die Einhaltung der Normen und der Anforderungen der Richtlinie.

Druckgeräterichtlinie: Umsetzung und Durchsetzung der Vorschriften

Rolle der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen und ihre Einhaltung zu überwachen. Sie müssen geeignete rechtliche und administrative Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Druckgeräte die Anforderungen der Richtlinie erfüllen.

Sanktionen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen nationale Vorschriften, die auf Grundlage der Richtlinie erlassen wurden, müssen die Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen anwenden. Diese können finanzielle Sanktionen, die Rücknahme nicht konformer Produkte vom Markt sowie weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Vorschriftenkonformität umfassen.

Durchführungsbefugnisse der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission verfügt über Durchführungsbefugnisse, um die Einhaltung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten zu kontrollieren. Sie kann Audits und Inspektionen durchführen sowie bei Verstößen Vertragsverletzungsverfahren einleiten.

Druckgeräterichtlinie: Vorteile und Herausforderungen

Vorteile

Die Richtlinie bringt zahlreiche Vorteile mit sich, etwa die Harmonisierung der Vorschriften im EU-Binnenmarkt, eine höhere Sicherheit von Druckgeräten sowie die Erleichterung des freien Warenverkehrs. Dank der CE-Kennzeichnung können Verbraucher sicher sein, dass die Geräte hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen.

Herausforderungen

Die Umsetzung der Richtlinie kann mit Herausforderungen verbunden sein, etwa mit der Notwendigkeit für Hersteller, sich an neue Anforderungen anzupassen, sowie mit der Sicherstellung einer wirksamen Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten. Unterschiede bei der Auslegung der Vorschriften können zu einer uneinheitlichen Anwendung der Richtlinie führen.

Richtlinien der Europäischen Union zu Druckgeräten und verwandten Bereichen

Die Europäische Union hat eine Reihe von Richtlinien eingeführt, um hohe Sicherheits- und Gesundheitsschutzstandards zu gewährleisten und den freien Warenverkehr im Binnenmarkt zu erleichtern. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Richtlinien zu Druckgeräten und angrenzenden Bereichen.

1. Richtlinie 2014/68/EU (PED – Pressure Equipment Directive)

Ziel: Harmonisierung der Vorschriften für Druckgeräte, um ihre Sicherheit zu gewährleisten und den Handel im EU-Markt zu erleichtern.

Anwendungsbereich: Druckgeräte mit PS > 0,5 bar.

Kategorien: I-IV (von geringerem bis zu höchstem Risiko).

2. Richtlinie 2014/29/EU (SPVD – Simple Pressure Vessels Directive)

Ziel: Vereinheitlichung der Vorschriften für einfache Druckbehälter.

Anwendungsbereich: Einfache geschweißte Druckbehälter zur Lagerung von Luft oder Stickstoff mit einem Druck PS ≤ 30 bar und dem Produkt PS x V ≤ 10.000 bar x Liter.

3. Richtlinie 2014/34/EU (ATEX – Equipment for Explosive Atmospheres)

Ziel: Gewährleistung der Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Atmosphären.

Anwendungsbereich: Elektrische und mechanische Geräte sowie Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.

4. Richtlinie 2014/35/EU (LVD – Low Voltage Directive)

Ziel: Gewährleistung der Sicherheit elektrischer Betriebsmittel, die für die Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen vorgesehen sind.

Anwendungsbereich: Elektrische Betriebsmittel mit einer Nennspannung zwischen 50 V und 1000 V bei Wechselstrom sowie zwischen 75 V und 1500 V bei Gleichstrom.

5. Richtlinie 2014/30/EU (EMC – Electromagnetic Compatibility Directive)

Ziel: Sicherzustellen, dass elektrische und elektronische Geräte in ihrer elektromagnetischen Umgebung ordnungsgemäß funktionieren, ohne elektromagnetische Störungen zu verursachen.

Geltungsbereich: Elektrische und elektronische Geräte sowie ortsfeste Anlagen.

6. Richtlinie 2006/42/EG (MD – Machinery Directive)

Ziel: Harmonisierung der Vorschriften für Maschinen, um ein hohes Niveau des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes zu gewährleisten und den freien Warenverkehr von Maschinen in der EU zu erleichtern.

Geltungsbereich: Maschinen, Ersatzteile, Sicherheitsbauteile, Hebezeuge.

7. Richtlinie 2009/105/EG (SPV – Simple Pressure Vessels Directive) [ersetzt durch 2014/29/EU]

Ziel: Ähnlich wie bei 2014/29/EU, bezogen auf einfache Druckbehälter.

8. Richtlinie 2013/29/EU (Pyrotechnic Articles Directive)

Ziel: Harmonisierung der Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände, um ein hohes Niveau des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes sicherzustellen.

Geltungsbereich: Pyrotechnische Gegenstände, darunter Feuerwerkskörper, Bühnenpyrotechnik und pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge.

9. Richtlinie 2011/65/EU (RoHS – Restriction of Hazardous Substances Directive)

Ziel: Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

Geltungsbereich: Ein breites Spektrum an Elektro- und Elektronikgeräten, darunter Haushaltsgeräte, IT-Geräte und Telekommunikationsgeräte.

10. Richtlinie 2000/14/EG (Noise Emission in the Environment by Equipment for Use Outdoors Directive)

Ziel: Verringerung der Lärmemissionen im Freien durch Geräte, die für den Außeneinsatz bestimmt sind.

Geltungsbereich: Verschiedene Arten von Geräten für den Außeneinsatz, darunter Baumaschinen und Gartengeräte.

Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ist ein zentraler Rechtsakt, der die Sicherheit von Druckgeräten auf dem Unionsmarkt gewährleistet. Der Hersteller muss eine Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung des Geräts durchführen und dabei abhängig von der Risikokategorie das geeignete Modul wählen. Dieser Prozess kann bei Geräten mit geringerem Risiko eine eigenständige Konformitätsbewertung durch den Hersteller umfassen oder bei Geräten mit höherem Risiko strengere Verfahren unter Beteiligung einer notifizierten Stelle erfordern. Damit stellt die Richtlinie sicher, dass Druckgeräte hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Das ist sowohl für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Nutzer als auch für das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung.

Link zur Richtlinie auf der Website der Europäischen Union:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/PL/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0068

Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED)

Ziel ist die Vereinheitlichung der Sicherheitsanforderungen für Druckgeräte in der EU. Die Richtlinie soll die Gesundheit und Sicherheit der Nutzer schützen und den freien Verkehr dieser Geräte im Binnenmarkt erleichtern.

Sie umfasst Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von mehr als 0,5 bar, darunter Behälter, Rohrleitungen, Sicherheitseinrichtungen und Baugruppen. Sie gilt sowohl für in der EU hergestellte als auch für importierte Geräte.

Im Text wurden unter anderem einfache Druckbehälter, Aerosolspender sowie Bohrlochkontrollgeräte genannt. Erwähnt wurden auch Ausnahmen wie Transportrohrleitungen oder Wasserversorgungsnetze.

Die Klassifizierung hängt von PS, dem Fassungsvermögen (V), der Nennweite (DN) sowie der Art des Fluids (Gruppe 1 oder 2) ab. Gruppe 1 umfasst gefährliche Fluide, Gruppe 2 alle übrigen.

Für Kategorie I wurde Modul A (interne Fertigungskontrolle) festgelegt. Für höhere Kategorien werden unter anderem Modul A2, D1 sowie Kombinationen mit Modul B (EU-Baumusterprüfung) wie B+D, B+E, B+C2 sowie Modul F und Modul H angewendet.

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