Kernaussagen des Artikels:
Eine unvollständige Maschine ist eine funktionsfähige Komponente (z. B. ein Antriebssystem oder ein Robotermodul), die ihre Aufgabe erst nach der Integration in ein vollständiges System erfüllt.
- Eine unvollständige Maschine nach 2006/42/EG ist eine „fast fertige Maschine“, kann jedoch nicht selbstständig eine bestimmte Aufgabe erfüllen.
- Sie ist zum Einbau in eine andere Maschine oder zur Integration in ein größeres System bestimmt, das einer Konformitätsbewertung unterliegt.
- Es trägt keine CE-Kennzeichnung, da es als eigenständiges Produkt die vollständigen Anforderungen nicht erfüllt.
- Sie muss mit der technischen Dokumentation, der Einbauerklärung sowie den Informationen für die sichere Integration geliefert werden.
- Die Bewertung umfasst unter anderem die Risikobeurteilung, die sicherheitsgerechte Konstruktion, die Dokumentation sowie Verifikationstests.
Jede Anlage muss vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt bestimmte Anforderungen erfüllen. Eine unvollständige Maschine ist zwar für die Integration vorgesehen, erfordert jedoch eine gesonderte Bewertung, damit sie als Teil eines größeren Systems betrieben werden kann. Welche Schritte sind also erforderlich, bevor Sie sie in Ihre Produktionslinie integrieren?
Eine unvollständige Maschine kann trotz ihrer funktionalen Auslegung nicht als Endprodukt betrachtet werden. Gemäß der Maschinenrichtlinie sowie der Maschinenverordnung 2023/1230/EU muss sie in ein größeres System integriert werden, das selbst einer Konformitätsbewertung unterliegt. Dass sie keine CE-Kennzeichnung trägt, liegt daran, dass sie die Anforderungen an ein eigenständiges Produkt nicht vollständig erfüllt, sondern als Bestandteil eines Systems vorgesehen ist.
Definition und Grundlagen
Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine unvollständige Maschine eine Gesamtheit, die nahezu eine Maschine darstellt, jedoch für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Eine solche Baugruppe, etwa ein Antriebssystem, ist dafür bestimmt, in ein größeres System eingebaut oder mit einer anderen Maschine verbunden zu werden, um eine vollständige und funktionsfähige Einheit zu bilden.
In der Praxis bedeutet das, dass eine unvollständige Maschine ein funktionsfähiges Element ist, jedoch nicht eigenständig arbeitet. Erst durch die Integration mit anderen Komponenten, etwa im Rahmen von Produktions- und Technologielinien, kann sie ihre Aufgaben erfüllen. Ein Beispiel ist ein Modul eines Industrieroboters, das für sich allein nicht funktioniert, nach der Einbindung in das System jedoch zu einem wesentlichen Bestandteil des Produktionsprozesses wird.
Anforderungen an unvollständige Maschinen gemäß der Richtlinie 2006/42/EG
Die Richtlinie 2006/42/EG legt die Anforderungen an unvollständige Maschinen eindeutig fest. Jede unvollständige Maschine muss mit einer entsprechenden technischen Dokumentation sowie einer Einbauerklärung geliefert werden. Diese bestätigen, dass sie zum Einbau in eine andere Maschine bestimmt ist und nicht selbstständig betrieben werden darf. Im Unterschied zu vollständigen Maschinen unterliegt sie nicht der CE-Kennzeichnung. Sie muss jedoch alle wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllen, die für die Maschinen gelten, in die sie eingebaut wird.
Der Hersteller einer unvollständigen Maschine ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen bereitzustellen, die dem Anwender die korrekte und sichere Integration der unvollständigen Maschine in ein vollständiges System ermöglichen. Dies betrifft die Montageanleitung, die Betriebsanleitung sowie die mit der Verwendung der unvollständigen Maschine verbundenen Risikobeurteilungen.
Einsatz unvollständiger Maschinen in der Industrie
Unvollständige Maschinen werden in zahlreichen Industriezweigen eingesetzt, insbesondere dort, wo komplexe Systeme aus vielen Komponenten aufgebaut werden. Beispiele sind Produktionslinien, innerbetriebliche Fördersysteme, automatisierte Montagesysteme sowie Industrieautomatisierung und industrielle Robotik.
So kann eine unvollständige Maschine in der Automobilindustrie ein Montagemodul sein, das Teil einer Fahrzeug-Produktionslinie ist. In der Lebensmittelindustrie kann sie dagegen als innerbetriebliches Fördersystem dienen, das Rohstoffe zu verschiedenen Verarbeitungsstationen transportiert. Die Integration solcher Maschinen ermöglicht eine flexible und effiziente Steuerung von Produktionsprozessen.
| Art der unvollständigen Maschine | Beschreibung | Anwendungsbeispiele |
|---|---|---|
| Modul eines Industrieroboters | Mechanische und elektronische Baugruppe, die für sich allein keine Aufgaben ausführen kann, nach der Integration in ein anderes System jedoch zu einem funktionsfähigen Bestandteil der Produktionslinie wird. | Montagelinie in der Automobilindustrie, Produktionsautomatisierung in der Elektronikindustrie. |
| Antriebssystem | Motor (Verbrennungs- oder Elektromotor), der als einbaufertige Komponente für die Integration in eine größere Maschine geliefert wird. | Landmaschinen, Industrieanlagen, Spezialfahrzeuge. |
| Innerbetriebliches Transportsystem | Förderer und Transportsysteme, die nicht eigenständig betrieben werden können und Teil eines größeren Logistiksystems sind. | Lebensmittelindustrie, Lager, Distributionszentren. |
| Energieversorgungs- und Steuerungsmodule | Versorgungs- oder Steuereinheiten, die für ihre Funktion in andere Komponenten integriert werden müssen. | Produktionslinien, Automatisierungssysteme. |
| Manipulatoren und Greifer | Einrichtungen zur Handhabung von Objekten, die nur in Verbindung mit einem Steuerungs- und Antriebssystem arbeiten. | Industrierobotik, automatisierte Lagersysteme. |
| Baugruppen von CNC-Maschinen | Komponenten wie Spindeln oder Rundtische, die in das gesamte CNC-System integriert werden müssen. | Werkzeugmaschinen, Fräsmaschinen und Drehmaschinen in der Metall- und Holzindustrie. |
| Schutz- und Sicherheitssysteme | Lichtschranken und Sicherheitsscanner, die im Kontext der gesamten Maschine oder Produktionslinie installiert werden müssen. | Industrieautomatisierung, Roboterarbeitsplätze, Produktionslinien. |
Konformitätsbewertung unvollständiger Maschinen
Die Konformitätsbewertung unvollständiger Maschinen ist ein Verfahren, das sicherstellt, dass die Maschine alle in der Richtlinie 2006/42/EG festgelegten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt. Dieser Prozess umfasst die Risikobeurteilung, eine sicherheitsgerechte Konstruktion, die Erstellung der technischen Dokumentation sowie die Durchführung von Verifikationstests.
Die Risikobeurteilung identifiziert potenzielle Gefährdungen im Zusammenhang mit der Verwendung einer unvollständigen Maschine und legt Maßnahmen fest, mit denen diese Gefährdungen minimiert werden. Die technische Dokumentation muss präzise sein und alle Aspekte der Konstruktion und Funktionsweise der Maschine sowie die Ergebnisse der durchgeführten Risikobeurteilungen umfassen.
Technische Dokumentation für unvollständige Maschinen
Die technische Dokumentation ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens für unvollständige Maschinen. Sie sollte detaillierte Informationen zur Konstruktion, zum Aufbau und zur Funktionsweise der Maschine enthalten. Zur technischen Dokumentation gehören technische Zeichnungen, Schaltpläne, Funktionsbeschreibungen sowie die Ergebnisse der Risikobeurteilungen.
Die Einbauerklärung als Bestandteil der Dokumentation bestätigt, dass die unvollständige Maschine zum Einbau in eine andere Maschine bestimmt ist und nicht selbstständig betrieben werden kann. Diese Dokumentation muss dem Nutzer zugänglich sein, damit die Maschine ordnungsgemäß in ein vollständiges System integriert werden kann.
Ziel des Konzepts
Flexibilität bei Konstruktion und Aufbau
Der modulare Ansatz im Maschinenbau ermöglicht die flexible Entwicklung komplexer Systeme, die an veränderte Produktionsanforderungen angepasst werden können. Dadurch lassen sich neue Technologien schnell integrieren und bestehende Lösungen anpassen, ohne dass ein vollständiger Umbau erforderlich ist.
Standardisierung und Normenkonformität
Jedes Modul muss die Sicherheitsanforderungen erfüllen und entsprechend dokumentiert sein. Das erleichtert die spätere Integration in größere Produktionssysteme und gewährleistet Sicherheit sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Kostenoptimierung
Module können schrittweise erweitert werden. Das ermöglicht eine bessere Kostenkontrolle und Investitionen in die Weiterentwicklung des Produktionssystems entsprechend dem wachsenden Bedarf.
Beispiele für unvollständige Maschinen und ihre Rolle in der Produktion
Unvollständige Maschinen, häufig ohne eigene Steuerungssysteme, werden in der Industrie in großem Umfang eingesetzt und bilden wesentliche Komponenten größerer Produktionssysteme. Hier einige Beispiele:
- Industrieroboter – führen für sich genommen keine Arbeitsvorgänge aus, solange sie nicht mit geeigneten Werkzeugen wie Greifern oder Schweißgeräten sowie mit einem Steuerungssystem integriert werden.
- Antriebssysteme – werden in Hebezeugen und Fördersystemen eingesetzt und müssen mit weiteren Komponenten integriert werden, um funktionsfähig zu sein.
- Verpackungsmaschinen – wenn sie kein eigenes Steuerungssystem besitzen und in eine Produktionslinie integriert werden müssen, um ihre Verpackungsfunktionen auszuführen.
- Fördersysteme – z. B. Förderbänder, die über ein zentrales Steuerungssystem mit den übrigen Anlagen im Betrieb synchronisiert werden müssen.
- Schweißarme – kommen in Stahlwerken erst nach der Anbindung an Steuereinheiten und geeignete Software zum Einsatz, die den Schweißprozess steuert.
- Montagemanipulatoren – werden in der Automobilbranche eingesetzt und müssen in das Steuerungssystem der Produktionslinie integriert werden, um präzise Montagevorgänge auszuführen.
- Dosiermaschinen – in der Chemie- oder Lebensmittelindustrie können sie Zutaten erst nach der Integration in das Gesamtsystem präzise dosieren.
- AGV (automatisch geführte Fahrzeuge) – sind für sich genommen nicht autonom und erfordern die Integration in ein zentrales System zur Steuerung der Lagerlogistik.
- Kühlsysteme – werden häufig in der Lebensmittelindustrie eingesetzt und müssen in ein übergeordnetes System zur Kontrolle der Produktionsumgebung eingebunden werden.
- Mechanische Pressen – erfordern die Integration in Sicherheits- und Steuerungssysteme, um die betrieblichen und sicherheitstechnischen Anforderungen in der Produktionslinie zu erfüllen.
Unvollständige Maschinen ermöglichen einen modularen Ansatz beim Aufbau von Produktionslinien, was Flexibilität, Kostenoptimierung und die Anpassung an veränderte Produktionsanforderungen unterstützt. Erst nach ihrer Integration in ein vollständiges System erfüllt die Gesamtanlage die rechtlichen Anforderungen und kann bestimmungsgemäß betrieben werden.
Wann gilt eine Maschine als unvollständig?
Eine Maschine gilt als unvollständig, wenn sie ihre Funktionen nicht selbstständig erfüllen kann und dazu bestimmt ist, in eine andere Maschine eingebaut oder mit einer anderen Maschine verbunden zu werden. Wichtig ist, dass für diese Maschine eine entsprechende technische Dokumentation und eine Einbauerklärung vorliegen, die ihren Verwendungszweck bestätigen.
Grundlegende Kriterien für die Bewertung unvollständiger Maschinen
Zu den grundlegenden Kriterien für die Bewertung unvollständiger Maschinen gehören die Risikoanalyse, die Beurteilung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen sowie die Erstellung der entsprechenden technischen Dokumentation. Dieser Prozess ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Maschine alle erforderlichen Anforderungen erfüllt und sicher in ein anderes System integriert werden kann.
Welche Dokumente sind für unvollständige Maschinen erforderlich?
Zu den für unvollständige Maschinen erforderlichen Unterlagen gehören die technische Dokumentation, die Einbauerklärung sowie Montage- und Betriebsanleitungen. Die technische Dokumentation sollte detaillierte Informationen zur Konstruktion, zum Aufbau und zur Funktionsweise der Maschine sowie die Ergebnisse der Risikoanalysen enthalten.
Unterschiede zwischen einer vollständigen und einer unvollständigen Maschine
Die Unterschiede zwischen einer vollständigen und einer unvollständigen Maschine betreffen vor allem ihren Verwendungszweck und ihre Fähigkeit zum selbstständigen Betrieb. Eine vollständige Maschine ist für die eigenständige Nutzung vorgesehen, während die andere in eine andere Maschine eingebaut oder mit einer anderen Maschine verbunden werden muss, damit sie ihre Funktionen erfüllen kann.
Konformitätsbewertungsverfahren für unvollständige Maschinen
Das Konformitätsbewertungsverfahren für unvollständige Maschinen umfasst mehrere Schritte – beginnend mit der Risikoanalyse, über die Konstruktion und die Erstellung der technischen Dokumentation bis hin zu abschließenden Prüfungen und der Verifizierung. Jeder dieser Schritte ist wesentlich, um sicherzustellen, dass die unvollständige Maschine alle grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Rechtliche Vorschriften
Die rechtlichen Vorschriften für unvollständige Maschinen sind in der Richtlinie 2006/42/EG klar festgelegt. Diese Richtlinie verpflichtet Hersteller zur Bereitstellung der technischen Dokumentation, der Einbauerklärung sowie zur Durchführung einer Risikoanalyse. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um die Sicherheit und Rechtskonformität unvollständiger Maschinen zu gewährleisten.
Rechtliche Verantwortung des Herstellers einer unvollständigen Maschine und des Integrators der Industrieautomatisierung
Die rechtliche Verantwortung des Herstellers einer unvollständigen Maschine und des Integrators der Industrieautomatisierung ist ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen und dem Betrieb von Maschinen in der Industrie.
Hersteller einer unvollständigen Maschine: Der Hersteller ist verpflichtet sicherzustellen, dass sein Produkt alle grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG erfüllt. Er muss eine vollständige technische Dokumentation bereitstellen, die eine Risikobeurteilung, technische Zeichnungen, elektrische Schaltpläne sowie eine Einbauerklärung umfasst. Aus der Einbauerklärung muss eindeutig hervorgehen, dass die unvollständige Maschine zum Einbau in eine andere Maschine bestimmt ist und nicht selbstständig betrieben werden darf. Der Hersteller ist außerdem dafür verantwortlich sicherzustellen, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung und nach dem Einbau in eine vollständige Maschine keine Gefährdung für Gesundheit und Sicherheit darstellt.
Integrator der Industrieautomatisierung: Der Integrator der Industrieautomatisierung trägt die Verantwortung für das Endprodukt. Er muss eine vollständige Konformitätsbewertung der Maschine nach der Maschinenrichtlinie sowie nach weiteren geltenden Vorschriften durchführen. Dieser Prozess umfasst die Risikobeurteilung, die Überprüfung der Sicherheit und die Gewährleistung, dass alle Komponenten des Systems sicher und wirksam integriert sind.
Der Integrator muss außerdem die CE-Kennzeichnung des gesamten integrierten Systems sicherstellen und die EG-Konformitätserklärung erstellen, die bestätigt, dass das vollständige System alle Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG erfüllt. Zur Verantwortung des Integrators gehört auch die Bereitstellung der vollständigen technischen Dokumentation, die Informationen über alle Bestandteile des Systems, deren Integration sowie die Sicherheitsverfahren enthält.
In der Praxis bedeutet das: Während der Hersteller der unvollständigen Maschine für die Lieferung einer sicheren und konformen Komponente verantwortlich ist, trägt der Integrator die Verantwortung für die ordnungsgemäße Montage und Funktion des gesamten Systems. Dies umfasst sowohl technische als auch rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Sicherheit und Rechtskonformität. Treten Probleme bei der Sicherheit oder Konformität auf, kann die Verantwortung je nach Art und Ursache des Problems zwischen Hersteller und Integrator aufgeteilt sein.
Anmerkungen
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der offiziellen Website der EU. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/PL/TXT/?uri=celex%3A32006L0042
Was ist eine unvollständige Maschine?
Gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt es sich um eine Gesamtheit, die fast eine Maschine ist, jedoch für sich allein keine bestimmte Funktion ausführen kann. Sie ist dazu bestimmt, in ein größeres System eingebaut oder mit einer anderen Maschine verbunden zu werden.
Sie gilt nicht als Endprodukt, da sie die vollständigen Anforderungen an eine eigenständige Maschine nicht erfüllt. Die Konformitätsbewertung bezieht sich auf das vollständige System, in das sie integriert wird.
Sie muss mit der technischen Dokumentation sowie der Einbauerklärung geliefert werden. Der Hersteller stellt außerdem die für eine ordnungsgemäße und sichere Integration erforderlichen Informationen bereit, einschließlich Anleitungen und Risikobeurteilungen.
Dazu zählen unter anderem ein Modul eines Industrieroboters, ein Antriebssystem oder ein innerbetriebliches Transportsystem, die nicht eigenständig funktionieren. Ihre Funktion erfüllen sie erst als Teil einer Produktionslinie oder eines anderen vollständigen Systems.
Sie umfasst die Risikobeurteilung, sicherheitsgerechte Konstruktion, die Erstellung der technischen Dokumentation sowie Verifikationstests. Ziel ist es, die Einhaltung der in der Richtlinie 2006/42/EG festgelegten Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sicherzustellen.