Kernaussagen des Artikels:
Der Text beschreibt die wesentlichen Unterschiede zwischen 2023/1230 und 2006/42/EG sowie, wann eine notifizierte Stelle erforderlich ist und wann Modul A ausreicht. Außerdem weist er auf ausgewählte Termine für die Anwendung einzelner Vorschriften vor dem 20. Januar 2027 hin.
- Am 14. Juni 2023 wurde die Maschinenverordnung 2023/1230 angenommen, die die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzt.
- Ziel ist es, die Sicherheit von Maschinen auf dem EU-Markt zu verbessern und die Konformitätsbewertungsverfahren zu vereinfachen.
- Die Verordnung berücksichtigt die Risiken digitaler Technologien und der KI sowie komplexere Maschinen.
- Für Hochrisikomaschinen gemäß Anhang I Teil A ist die Beteiligung einer notifizierten Stelle erforderlich (z. B. EU-Baumusterprüfung, Qualitätsaudits).
- Die technische Dokumentation ist mindestens 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen aufzubewahren (eine digitale Form ist zulässig); für CE gelten strengere Anforderungen.
Die neue Maschinenverordnung 2023/1230 ist nun fast seit einem Jahr in Kraft. Am 14. Juni 2023 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Maschinenverordnung 2023/1230 verabschiedet, die die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzt. Die neuen Vorschriften sollen die Sicherheit von Maschinen verbessern, die auf dem Markt der Europäischen Union bereitgestellt werden, und zugleich die Konformitätsbewertungsverfahren nach 2023/1230 vereinfachen. Diese Änderungen beruhen auf den Erfahrungen aus der Anwendung der bisherigen Richtlinie sowie auf der Notwendigkeit, die Vorschriften an den sich dynamisch wandelnden Technologiemarkt anzupassen.
Wesentliche Änderungen gegenüber der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die nachstehende Tabelle zeigt die wichtigsten Änderungen, die die Maschinenverordnung 2023/1230 mit sich bringt:
| Bereich | Bisherige Vorschriften | Neue Vorschriften (2023/1230) |
|---|---|---|
| Anwendungsbereich der Verordnung | Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG umfasste ein breites Spektrum an Maschinen, berücksichtigte jedoch fortgeschrittene Technologien wie AI nicht. | Die Maschinenverordnung 2023/1230 erfasst komplexere Maschinen, darunter auch solche auf Basis von AI und neuen Technologien. |
| Konformitätsbewertungsverfahren | Die Verfahren waren weniger streng, und die Beteiligung einer benannten Stelle war nicht immer erforderlich. | Für Maschinen mit hohem Risiko sind strengere Konformitätsbewertungsverfahren mit Beteiligung einer benannten Stelle nach 2023/1230 vorgeschrieben. |
| Dokumentationsanforderungen | Die technische Dokumentation musste mindestens 10 Jahre ab dem Herstellungsdatum der Maschine aufbewahrt werden. | Die technische Dokumentation muss mindestens 10 Jahre ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Maschine aufbewahrt werden. Sie kann in digitaler Form gespeichert werden. |
| CE-Kennzeichnung | Die CE-Kennzeichnung war vorgeschrieben, die Regeln für ihre Anbringung waren jedoch weniger restriktiv. | Das CE-Zeichen muss nach neuen, strengeren Vorgaben sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht werden. |
| Digitale Technologien | Es gab keine ausdrücklichen Vorschriften zu digitalen Technologien und AI. | Die Maschinenverordnung 2023/1230 berücksichtigt Risiken im Zusammenhang mit digitalen Technologien und AI. |
| Übergangsvorschriften | Die Übergangsvorschriften waren weniger detailliert. | Detaillierte Übergangsvorschriften sollen einen reibungslosen Übergang auf die neuen Regelungen ermöglichen. |
| Sanktionen bei Nichteinhaltung | Die Sanktionen bei Nichteinhaltung waren weniger einschneidend. | Es werden strengere Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften eingeführt. |
| Rolle der Wirtschaftsakteure | Die Rolle der Wirtschaftsakteure war weniger präzise festgelegt. | Die Pflichten aller Wirtschaftsakteure in der Lieferkette sind klar definiert. |
Maschinenverordnung 2023/1230: Wann ist eine benannte Stelle erforderlich?
Nicht für alle Maschinen ist nach der Maschinenverordnung 2023/1230 eine Konformitätsbewertung unter Beteiligung einer benannten Stelle erforderlich. Nachfolgend sind die Grundsätze dargestellt, wann eine benannte Stelle einzubeziehen ist:
- Maschinen mit hohem Risiko: Maschinen oder dazugehörige Produkte, die in Anhang I Teil A der Maschinenverordnung 2023/1230 aufgeführt sind, müssen ein strengeres Konformitätsbewertungsverfahren unter Beteiligung einer benannten Stelle durchlaufen. Beispiele sind:
- Abnehmbare Gelenkwellen einschließlich ihrer Schutzeinrichtungen.
- Tragbare Befestigungsgeräte und andere Schussgeräte, die mit Kartuschen betrieben werden.
- Sicherheitsbauteile mit selbstveränderlichem Verhalten unter Einsatz von maschinellem Lernen.
- EU-Baumusterprüfbescheinigung: Bei bestimmten Maschinentypen muss der Hersteller von einer benannten Stelle eine EU-Baumusterprüfbescheinigung erhalten, die bestätigt, dass die Maschine die einschlägigen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen erfüllt.
- Audit des Qualitätssystems: Benannte Stellen führen regelmäßige Audits der Qualitätssysteme von Herstellern durch, um sicherzustellen, dass die Produktionsprozesse den Anforderungen der Maschinenverordnung 2023/1230 entsprechen.
Maschinenverordnung 2023/1230: Verfahren ohne benannte Stelle
Für Maschinen, die nicht in der Liste der Maschinen mit hohem Risiko aufgeführt sind, kann der Hersteller nach der Maschinenverordnung 2023/1230 das Verfahren der internen Fertigungskontrolle (Modul A) anwenden, das keine Beteiligung einer benannten Stelle erfordert. Im Rahmen dieses Verfahrens stellt der Hersteller eigenverantwortlich sicher und erklärt, dass die Maschine die einschlägigen Anforderungen der Verordnung erfüllt, erstellt die technische Dokumentation und bringt die CE-Kennzeichnung an.
Maschinenverordnung 2023/1230: Umsetzung und Übergangsvorschriften
Einige Vorschriften der neuen Verordnung gelten bereits vor dem 20. Januar 2027:
- Ab dem 14. Oktober 2023: Sanktionen bei Verstößen gegen die Maschinenverordnung 2023/1230.
- Ab dem 14. Januar 2024: Vorschriften zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen.
- Ab dem 14. Juli 2024: Artikel, die eine Änderung oder Erweiterung der Liste gefährlicher Maschinen in Anhang I ermöglichen, ohne die Verordnung vollständig zu überarbeiten.
Maschinenverordnung 2023/1230: CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung nach der Maschinenverordnung 2023/1230 muss strengere Anforderungen erfüllen. Die neuen Regeln betreffen:
- Die genaue Anbringung der CE-Kennzeichnung: Die Kennzeichnung muss sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht sein.
- Begleitende Informationen: Die CE-Kennzeichnung muss durch eine detaillierte technische Dokumentation gestützt werden, die die Konformität mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen bestätigt.
- Digitale Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung kann in digitaler Form bereitgestellt werden, was den Zugang zu den erforderlichen Informationen erleichtert.
Verstöße während der Übergangszeit nach der Maschinenverordnung 2023/1230
Während der Übergangszeit kann gegen die Maschinenverordnung 2023/1230 auf verschiedene Weise verstoßen werden:
- Nichteinhaltung der neuen Vorschriften: Wenn ein Hersteller die neuen Anforderungen an die Konformitätsbewertung, die technische Dokumentation, die CE-Kennzeichnung oder andere durch die Maschinenverordnung 2023/1230 auferlegte Pflichten nicht erfüllt, kann er ab dem 14. Oktober 2023 mit Sanktionen belegt werden.
- Nichtanpassung der Produktionsprozesse: Ein Hersteller, der seine Produktionsprozesse nicht an die neuen Sicherheitsanforderungen anpasst, kann bei Inspektionen und Audits durch benannte Stellen oder Marktüberwachungsbehörden auf Probleme stoßen.
- Fehlende digitale Dokumentation: Wenn die technische Dokumentation oder Konformitätserklärungen nicht ordnungsgemäß gespeichert oder in digitaler Form bereitgestellt werden, kann dies als Verstoß gegen die Maschinenverordnung 2023/1230 gewertet werden.
Bedeutung für Unternehmen
Die Einführung der Maschinenverordnung 2023/1230 macht für viele Unternehmen im Bereich der Industrieautomation Anpassungen in Produktions- und Kontrollprozessen erforderlich. Unternehmen müssen ihre Verfahren zur Konformitätsbewertung anpassen und sicherstellen, dass alle neuen Produkte strengere Sicherheitsanforderungen erfüllen. Darüber hinaus können die Pflicht zur Aufbewahrung der Dokumentation sowie regelmäßige Sicherheitsaudits die Betriebskosten erhöhen, zugleich aber zur Verbesserung der Sicherheit und Qualität der angebotenen Produkte beitragen. Einen praxisnahen Überblick über die neuen Anforderungen für Maschinenhersteller nach 2023/1230 bietet ein gesonderter Leitfaden.
Schlussfolgerungen aus der Maschinenverordnung 2023/1230
Die Maschinenverordnung 2023/1230 ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit von Maschinennutzern in der Europäischen Union. Durch die Einführung neuer Produktkategorien, strengerer Verfahren zur Konformitätsbewertung sowie Anforderungen an die Dokumentation und die CE-Kennzeichnung sollen die neuen Vorschriften sicherstellen, dass alle auf dem EU-Markt bereitgestellten Maschinen sicher sind und den höchsten Standards entsprechen.
Maschinenverordnung 2023/1230: Wichtige Punkte
- Anpassung von Maschinen an die Mindestanforderungen: Alle Maschinen müssen an die in der Verordnung festgelegten Mindestanforderungen an die Sicherheit angepasst werden. Das für die Konstruktion verantwortliche Entwicklungsteam muss diese Anforderungen in jeder Phase des Prozesses berücksichtigen. Unterstützung bietet dabei auch die Anpassung von Maschinen an die Mindestanforderungen.
- CE-Zertifizierung von Maschinen: Das Verfahren der CE-Zertifizierung von Maschinen wird für Maschinen mit hohem Risiko strenger. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle einschlägigen harmonisierten Normen eingehalten werden.
- Festigkeitsberechnungen (FEM): Bei Maschinen mit hohem Risiko müssen Festigkeitsberechnungen präzise durchgeführt und dokumentiert werden. Diese Analysen müssen bei Audits von Qualitätsmanagementsystemen verfügbar sein.
- Outsourcing von Ingenieuren: Unternehmen können das Outsourcing von Ingenieuren in Betracht ziehen, die auf CE-Zertifizierung und Projektmanagement spezialisiert sind, um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherzustellen.
- Projektmanagement: Ein wirksames Projektmanagement ist entscheidend, um Produktionsprozesse und Qualitätskontrolle an die neuen Vorschriften anzupassen.
Umsetzung der Maschinenverordnung 2023/1230
- Ab dem 14. Oktober 2023: Gegen Hersteller können bei Nichteinhaltung der neuen Vorschriften Sanktionen verhängt werden.
- Ab dem 14. Januar 2024: Benannte Stellen müssen bereit sein, Audits nach den neuen Anforderungen durchzuführen.
- Ab dem 14. Juli 2024: Die Liste gefährlicher Maschinen kann ohne vollständige Überarbeitung der Verordnung erweitert werden.
CE-Kennzeichnung nach der Maschinenverordnung 2023/1230
Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, leserlich und dauerhaft angebracht sein. Die CE-Kennzeichnung nach der Maschinenverordnung 2023/1230 erfordert eine detaillierte technische Dokumentation und kann durch eine digitale Konformitätserklärung ergänzt werden.
Verstöße im Übergangszeitraum
Während des Übergangszeitraums müssen Hersteller die neuen Anforderungen der Maschinenverordnung 2023/1230 umsetzen, um Sanktionen zu vermeiden:
- Nichteinhaltung der neuen Vorschriften: Sanktionen können ab dem 14. Oktober 2023 verhängt werden.
- Keine Anpassung der Produktionsprozesse: Hersteller müssen ihre Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen.
- Fehlende digitale Dokumentation: Die technische Dokumentation und die Konformitätserklärungen müssen in digitaler Form verfügbar sein.
Zusammenfassung
Die Maschinenverordnung 2023/1230 soll die Sicherheit der Nutzer von Maschinen in der EU durch strengere Anforderungen an die Konformitätsbewertung, die Dokumentation und die CE-Kennzeichnung erhöhen. Unternehmen müssen sich nun auf die Umsetzung dieser Anforderungen konzentrieren, um ihre Tätigkeit auf dem europäischen Markt im Einklang mit den neuen Vorschriften fortzuführen. Je nach Produkttyp können dabei auch Fragen zur EU-Einbauerklärung für unvollständige Maschinen relevant werden.
Quellen:
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) 2023/1230 „”
Die Maschinenverordnung 2023/1230 ist bereits ein Jahr alt.
Es ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Es wurde am 14. Juni 2023 vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU angenommen.
Die Verordnung berücksichtigt unter anderem komplexere Maschinen, einschließlich KI-gestützter Maschinen, sowie die Risiken digitaler Technologien. Sie verschärft außerdem die Anforderungen an die CE-Kennzeichnung und präzisiert die Pflichten der Wirtschaftsakteure in der Lieferkette.
Sie ist für Maschinen oder dazugehörige Produkte aus der Liste in Anhang I Teil A (Maschinen mit hohem Risiko) erforderlich. Dies kann die Erlangung einer EU-Baumusterprüfbescheinigung sowie regelmäßige Audits des Qualitätssicherungssystems umfassen.
Für Maschinen, die nicht auf der Liste der Hochrisikomaschinen stehen, kann der Hersteller die interne Fertigungskontrolle (Modul A) anwenden. Der Hersteller stellt die Konformität selbst sicher, erstellt die technische Dokumentation und bringt die CE-Kennzeichnung an.
Die Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung gelten seit dem 14. Oktober 2023; die Vorschriften zur Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen seit dem 14. Januar 2024. Seit dem 14. Juli 2024 gelten die Artikel, die eine Änderung/Erweiterung der Liste gefährlicher Maschinen in Anhang I ermöglichen.