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Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung: Was jetzt rechtlich z e4hlt
Die Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung betrifft weit mehr als Demontage, Transport und Wiederaufbau. Seit der EU-Verordnung 2023/1230 cber Maschinen (verbindlich ab Januar 2027) entscheidet nicht nur die Technik, sondern auch die juristische Einordnung als wesentliche c4nderung fcber Ihren Handlungsspielraum. Wer Anlagen umsetzt, fcberarbeitet oder neu integriert, muss pr fcfen, ob das Vorhaben eine neue Maschine im Rechtssinn entsteht 03 und damit eine erneute Konformit e4tsbewertung, aktualisierte Dokumentation und ein CE-Label erforderlich macht. Dieser Leitfaden f fchrt strukturiert durch die wichtigsten Entscheidungen, Fallstricke und Best Practices.
Wesentliche c4nderung nach EU-Verordnung 2023/1230: Definition und Folgen
Als wesentliche c4nderung gilt eine physische oder digitale Modifikation einer Maschine nach ihrem Inverkehrbringen oder ihrer Inbetriebnahme, die der urspr fcngliche Hersteller nicht vorgesehen hat und die das Sicherheitsniveau beeinflusst. Entstehen dadurch neue Gef e4hrdungen oder steigen bestehende Risiken, und erfordern diese Eingriffe zum Beispiel die Anpassung sicherheitsbezogener Teile der Steuerung, zus e4tzliche Schutzma dfnahmen f fcr Stabilit e4t oder Festigkeit, r fcckt das Projekt rechtlich in den Status einer neuen Maschine. Wer die c4nderung veranlasst, fcbernimmt dann die Herstellerverantwortung inklusive Konformit e4tsbewertung, CE-Kennzeichnung und Betriebsanleitung.
Wichtig: Nicht jede c4nderung wie Wartung, Austausch gleichwertiger Verschlei dfteile oder eine im Handbuch ausdr fccklich zugelassene Umstellung l f6st diesen Status aus. Entscheidend bleibt stets eine fundierte, nachvollziehbare Risikobeurteilung mit Dokumentationskette.
Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung: CE-Anlagen am neuen Standort pr fcfen
Verlagern Sie Maschinen oder komplette Fertigungssegmente mit bestehender CE-Kennzeichnung, pr fcfen Sie, ob die neuen Umgebungsbedingungen, das Layout und die Einbindung in angrenzende Prozesse die urspr fcngliche Konformit e4t tangieren. Zwei Grundsituationen unterscheiden sich dabei in Risiko und Aufwand: standortgebundene Sondermaschinen (f fcr einen bestimmten Betrieb entworfen) und serienm e4 dfig gehandelte Maschinen.
Standortgebundene Sondermaschinen: wann die Relokation zur abneuen bb Maschine wird
Sondermaschinen orientieren sich oft eng an Hallengeometrie, Materialfluss und Bedienkonzept eines konkreten Standorts. Nach der Umsetzung ver e4ndern sich Wege, Zug e4nge, Licht- und Platzverh e4ltnisse oder die Schnittstellen zu Nachbaranlagen. Diese Faktoren k f6nnen neue Gef e4hrdungen erzeugen (z. B. Quetsch- oder Einzugstellen) oder bestehende Risiken erh f6hen. Erfordert die sichere Nutzung zus e4tzliche Schutzvorrichtungen, ge e4nderte Sicherheitsfunktionen oder konstruktive Nachr fcstungen, gilt das Vorhaben regelm e4 dfig als wesentliche c4nderung 03 inklusive neuer Konformit e4tsbewertung.
Checkpunkte, die eine wesentliche c4nderung ausl f6sen k f6nnen
- Layout-Wechsel f fchrt zu anderen Sicherheitsabst e4nden oder zus e4tzlichen Zugangspunkten in Gefahrenzonen.
- Integration neuer Module (Roboter, Zuf fchrungen, Palettierer) ver e4ndert den Zweckverband und die Betriebsarten.
- Anpassungen an sicherheitsbezogenen Teilen der Steuerung (z. B. neue Verriegelungen, Lichtgitter, Zustimmtaster) werden notwendig.
- Mechanik muss f fcr Stabilit e4t, Festigkeit oder Standfestigkeit nachger fcstet werden.
- Die urspr fcngliche Risikobeurteilung deckt die neue Nutzungssituation nicht ab.
Praxisbeispiel: Roboterzelle umsetzen und sicher integrieren
Ein Unternehmen versetzt eine schutzeingez e4unte Roboterzelle in eine andere Halle und f fcgt einen Zuf fchrmodul hinzu. Die Bedienwege ver e4ndern sich, daneben entfallen baulich bedingte nat fcrliche Schutzabst e4nde. Die Risikobeurteilung zeigt neue Einzugs- und Quetschstellen an der Schnittstelle zwischen Zuf fchrung und Roboterhandhabung. Zus e4tzliche Lichtgitter, verriegelte Schutzt fcren und neue Betriebsarten mit Zustimmtaster werden erforderlich. Ergebnis: wesentliche c4nderung, neue Konformit e4tsbewertung, aktualisierte Betriebsanleitung und ge e4nderte Kennzeichnung.
Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung: Serienmaschinen und Umbauten
Serienmaschinen (z. B. Drehmaschinen, Pressen, Verpackungsmaschinen) behalten ihre Konformit e4t in der Regel, wenn Sie sie nach Herstellervorgaben transportieren, installieren und in Betrieb nehmen und keine sicherheitsrelevanten c4nderungen vornehmen. Dennoch k f6nnen schon Umgebungsfaktoren am neuen Ort neue Risiken schaffen, die Sie fcber eine Risikobeurteilung adressieren m fcssen.
Drei Grundregeln f fcr die sichere Verlagerung von Serienmaschinen
- Folgen Sie den Relokationsvorgaben der Betriebsanleitung (Transport, Fundament, Ausrichtung, Energieversorgung, Funktionstests, Abnahmen).
- Bewerten Sie das neue Umfeld: Zug e4nge, Materialfluss, Personenverkehr, Beleuchtung, Akustik, Rettungswege, Schnittstellen zu Nachbaranlagenteilen.
- Dokumentieren Sie jede Anpassung. Werden neue Schutzeinrichtungen oder Steuerungsanpassungen n f6tig, pr fcfen Sie die Schwelle zur wesentlichen c4nderung.
Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung: Zweckverbund und neue Gesamtheit
Kombinieren Sie eine vorhandene Maschine mit neuen Modulen (z. B. Zuf fchrung, Cobot, Verpackungsmodul) zu einem durchg e4ngigen, gemeinsam gesteuerten Prozess, entsteht ein neuer Zweckverbund. Diese Gesamtheit verlangt eine eigene Risikobeurteilung, eine passende Sicherheitsarchitektur und eine entsprechende Konformit e4tserkl e4rung f fcr das integrierte System.
Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung: Import aus Drittstaaten ohne CE
F fchren Sie Maschinen aus einem Drittstaat in die EU ein (z. B. aus den USA oder Asien) und fehlt eine g fcltige CE-Kennzeichnung, handelt es sich um die erste Inverkehrbringung im EU-Binnenmarkt. Sie m fcssen die Maschine auf alle relevanten EU-Anforderungen pr fcfen, eine vollst e4ndige Konformit eitsbewertung durchf fchren, die technische Dokumentation erstellen und die Betriebsanleitung in der Sprache der Anwender beistellen. Ohne diese Schritte bleibt der Einsatz unzul e4ssig.
Pflichten als Hersteller oder Importeur bei der ersten Inverkehrbringung
- Ermitteln Sie die zutreffenden Rechtsakte (Maschinen, ggf. EMV, Niederspannung u. a.).
- Erstellen Sie eine Risikobeurteilung, definieren Sie Schutzma dfnahmen und pr fcfen Sie Normenstand.
- R fcsten Sie erforderliche Schutzeinrichtungen nach, validieren Sie sicherheitsbezogene Steuerungen.
- Stellen Sie die technische Dokumentation zusammen und kennzeichnen Sie die Maschine korrekt.
- Geben Sie eine Konformit e4tserkl e4rung ab und bringen Sie die CE-Kennzeichnung an.
Risikobeurteilung und Dokumentation bei der Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung
Ob Sonder- oder Serienmaschine: Legen Sie die Risikobeurteilung als roter Faden Ihrer Relokation an. Dokumentieren Sie systematisch, was sich e4ndert und warum Sie welche Schutzma dfnahmen w e4hlen. Passen Sie die Betriebsanleitung an (z. B. Montage, Betrieb, Wartung, Restgefahren, Betriebsarten, Lockout/Tagout). Aktualisieren Sie Typenschilder, Warnhinweise, Sicherheitsabst e4nde und Piktogramme. So weisen Sie nach, dass Sie die Sicherheit unter den neuen Bedingungen beherrschen.
Setzen Sie bei sicherheitsbezogenen Teilen der Steuerung auf eine strukturierte Validierung: Definieren Sie PLr/SIL-Ziele, pr fcfen Sie Architektur und Diagnosedeckung, testen Sie Fehlerreaktionen und dokumentieren Sie die Ergebnisse. Halten Sie zudem Abnahmen, Funktionspr fcfungen und Schulungen schriftlich fest.
Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung: Planung, Budget, Verantwortlichkeiten
- Scope definieren: Welche Maschinen, Schnittstellen, Medien, IT/OT-Komponenten und Sicherheitsfunktionen ver e4ndern sich?
- Projektrollen kl e4ren: Betreiber, Integrator, Fachkraft f fcr Maschinensicherheit, Instandhaltung, EHS, IT/OT, Qualit e4t, externe Pr fcfstellen.
- Terminplan mit Gates: Demontage, Transport, Montage, Inbetriebnahme, Validierung, Abnahme, Schulung, Produktionshochlauf.
- Budget mit Reserven: Zus e4tzliche Schutzeinrichtungen, Steuerungsanpassungen, Dokumentation, externe Expertise, Schulungen, Stillstandszeiten.
- Change-Management: c4nderungen erfassen, bewerten, freigeben, dokumentieren; Konfigurationsmanagement f fchren.
H e4ufige Fehler bei der Verlagerung und wie Sie sie vermeiden
- Risiken erst nach der Montage pr fcfen: Beginnen Sie fr fchzeitig mit der Risikobeurteilung und planen Sie Schutzma dfnahmen in das Layout ein.
- Herstellerangaben ignorieren: Halten Sie Transport- und Installationsvorgaben strikt ein, insbesondere zu Fundament, Medien und Ausrichtung.
- Neue Zweckverb e4nde untersch e4tzen: Bei durchg e4ngigen Prozessen braucht die Gesamtheit eine eigene Konformit e4t.
- Validierung auslassen: Testen Sie Sicherheitsfunktionen unter realen Bedingungen und dokumentieren Sie die Ergebnisse.
- Dokumentation vernachl e4ssigen: Ohne nachvollziehbare Nachweise riskieren Sie Beanstandungen und Haftungsprobleme.
Fazit: Rechtssicher und wirtschaftlich verlagern
Planen Sie die Verlagerung als regul e4res Konformit e4tsprojekt. Pr fcfen Sie fr fch, ob die Schwelle zur wesentlichen c4nderung erreicht wird. Integrieren Sie Risikobeurteilung, Normenpr fcfung, Validierung und Dokumentation in den Ablauf. So sichern Sie Rechtssicherheit, minimieren Stillstandsrisiken und schaffen ein belastbares Sicherheitsniveau f fcr Menschen, Anlagen und Produktion.
FAQ: Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung
Nicht zwingend. Folgen Sie den Herstellervorgaben und nehmen Sie keine sicherheitsrelevanten Eingriffe vor, bleibt die bestehende Konformit e4t in der Regel bestehen. Entstehen durch Layout, Zweckverbund oder Steuerungsanpassungen neue Risiken, pr fcfen Sie die Schwelle zur wesentlichen c4nderung 03 dann kann eine neue Bewertung erforderlich werden.
Wenn neue oder erh f6hte Risiken entstehen und Sie Schutzvorrichtungen, Sicherheitsfunktionen oder die mechanische Auslegung anpassen m fcssen, liegt typischerweise eine wesentliche c4nderung vor. Dokumentieren Sie die Entscheidungsgrundlage 03 sie tr e4gt die Haftung.
F fchren Sie mindestens eine standortspezifische Risikobeurteilung durch. Deckt die urspr fcngliche Dokumentation die neue Nutzung nicht ab oder werden technische c4nderungen n f6tig, planen Sie eine vollst e4ndige Konformit e4tsbewertung ein.
Das gilt als erste Inverkehrbringung in der EU. Sie handeln faktisch als Hersteller/Importeur: komplette Konformit e4tsbewertung, technische Doku, Betriebsanleitung in Landessprache, CE-Kennzeichnung und Konformit e4tserkl e4rung sind Pflicht.
Derjenige, der die c4nderungen veranlasst oder die Integration vornimmt. Bei wesentlicher c4nderung fcbernimmt dieser Akteur die Herstellerrolle mit allen Pflichten und Haftungsrisiken.
Risikobeurteilung, Nachweise fcber Schutzma dfnahmen und Validierung, aktualisierte Betriebsanleitung, Kennzeichnungen, Abnahmeprotokolle und Schulungsnachweise. F fchren Sie eine saubere c4nderungshistorie.
