Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung: rechtssicher nach EU 2023/1230

Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung: Was jetzt rechtlich ze4hlt

Die Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung betrifft weit mehr als Demontage, Transport und Wiederaufbau. Seit der EU-Verordnung 2023/1230 cber Maschinen (verbindlich ab Januar 2027) entscheidet nicht nur die Technik, sondern auch die juristische Einordnung als wesentliche c4nderung fcber Ihren Handlungsspielraum. Wer Anlagen umsetzt, fcberarbeitet oder neu integriert, muss prfcfen, ob das Vorhaben eine neue Maschine im Rechtssinn entsteht 03 und damit eine erneute Konformite4tsbewertung, aktualisierte Dokumentation und ein CE-Label erforderlich macht. Dieser Leitfaden ffchrt strukturiert durch die wichtigsten Entscheidungen, Fallstricke und Best Practices.

Wesentliche c4nderung nach EU-Verordnung 2023/1230: Definition und Folgen

Als wesentliche c4nderung gilt eine physische oder digitale Modifikation einer Maschine nach ihrem Inverkehrbringen oder ihrer Inbetriebnahme, die der ursprfcngliche Hersteller nicht vorgesehen hat und die das Sicherheitsniveau beeinflusst. Entstehen dadurch neue Gefe4hrdungen oder steigen bestehende Risiken, und erfordern diese Eingriffe zum Beispiel die Anpassung sicherheitsbezogener Teile der Steuerung, zuse4tzliche Schutzmadfnahmen ffcr Stabilite4t oder Festigkeit, rfcckt das Projekt rechtlich in den Status einer neuen Maschine. Wer die c4nderung veranlasst, fcbernimmt dann die Herstellerverantwortung inklusive Konformite4tsbewertung, CE-Kennzeichnung und Betriebsanleitung.

Wichtig: Nicht jede c4nderung wie Wartung, Austausch gleichwertiger Verschleidfteile oder eine im Handbuch ausdrfccklich zugelassene Umstellung lf6st diesen Status aus. Entscheidend bleibt stets eine fundierte, nachvollziehbare Risikobeurteilung mit Dokumentationskette.

Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung: CE-Anlagen am neuen Standort prfcfen

Verlagern Sie Maschinen oder komplette Fertigungssegmente mit bestehender CE-Kennzeichnung, prfcfen Sie, ob die neuen Umgebungsbedingungen, das Layout und die Einbindung in angrenzende Prozesse die ursprfcngliche Konformite4t tangieren. Zwei Grundsituationen unterscheiden sich dabei in Risiko und Aufwand: standortgebundene Sondermaschinen (ffcr einen bestimmten Betrieb entworfen) und serienme4dfig gehandelte Maschinen.

Standortgebundene Sondermaschinen: wann die Relokation zur abneuenbb Maschine wird

Sondermaschinen orientieren sich oft eng an Hallengeometrie, Materialfluss und Bedienkonzept eines konkreten Standorts. Nach der Umsetzung vere4ndern sich Wege, Zuge4nge, Licht- und Platzverhe4ltnisse oder die Schnittstellen zu Nachbaranlagen. Diese Faktoren kf6nnen neue Gefe4hrdungen erzeugen (z. B. Quetsch- oder Einzugstellen) oder bestehende Risiken erhf6hen. Erfordert die sichere Nutzung zuse4tzliche Schutzvorrichtungen, gee4nderte Sicherheitsfunktionen oder konstruktive Nachrfcstungen, gilt das Vorhaben regelme4dfig als wesentliche c4nderung 03 inklusive neuer Konformite4tsbewertung.

Checkpunkte, die eine wesentliche c4nderung auslf6sen kf6nnen

  • Layout-Wechsel ffchrt zu anderen Sicherheitsabste4nden oder zuse4tzlichen Zugangspunkten in Gefahrenzonen.
  • Integration neuer Module (Roboter, Zuffchrungen, Palettierer) vere4ndert den Zweckverband und die Betriebsarten.
  • Anpassungen an sicherheitsbezogenen Teilen der Steuerung (z. B. neue Verriegelungen, Lichtgitter, Zustimmtaster) werden notwendig.
  • Mechanik muss ffcr Stabilite4t, Festigkeit oder Standfestigkeit nachgerfcstet werden.
  • Die ursprfcngliche Risikobeurteilung deckt die neue Nutzungssituation nicht ab.

Praxisbeispiel: Roboterzelle umsetzen und sicher integrieren

Ein Unternehmen versetzt eine schutzeingeze4unte Roboterzelle in eine andere Halle und ffcgt einen Zuffchrmodul hinzu. Die Bedienwege vere4ndern sich, daneben entfallen baulich bedingte natfcrliche Schutzabste4nde. Die Risikobeurteilung zeigt neue Einzugs- und Quetschstellen an der Schnittstelle zwischen Zuffchrung und Roboterhandhabung. Zuse4tzliche Lichtgitter, verriegelte Schutztfcren und neue Betriebsarten mit Zustimmtaster werden erforderlich. Ergebnis: wesentliche c4nderung, neue Konformite4tsbewertung, aktualisierte Betriebsanleitung und gee4nderte Kennzeichnung.

Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung: Serienmaschinen und Umbauten

Serienmaschinen (z. B. Drehmaschinen, Pressen, Verpackungsmaschinen) behalten ihre Konformite4t in der Regel, wenn Sie sie nach Herstellervorgaben transportieren, installieren und in Betrieb nehmen und keine sicherheitsrelevanten c4nderungen vornehmen. Dennoch kf6nnen schon Umgebungsfaktoren am neuen Ort neue Risiken schaffen, die Sie fcber eine Risikobeurteilung adressieren mfcssen.

Drei Grundregeln ffcr die sichere Verlagerung von Serienmaschinen

  • Folgen Sie den Relokationsvorgaben der Betriebsanleitung (Transport, Fundament, Ausrichtung, Energieversorgung, Funktionstests, Abnahmen).
  • Bewerten Sie das neue Umfeld: Zuge4nge, Materialfluss, Personenverkehr, Beleuchtung, Akustik, Rettungswege, Schnittstellen zu Nachbaranlagenteilen.
  • Dokumentieren Sie jede Anpassung. Werden neue Schutzeinrichtungen oder Steuerungsanpassungen nf6tig, prfcfen Sie die Schwelle zur wesentlichen c4nderung.

Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung: Zweckverbund und neue Gesamtheit

Kombinieren Sie eine vorhandene Maschine mit neuen Modulen (z. B. Zuffchrung, Cobot, Verpackungsmodul) zu einem durchge4ngigen, gemeinsam gesteuerten Prozess, entsteht ein neuer Zweckverbund. Diese Gesamtheit verlangt eine eigene Risikobeurteilung, eine passende Sicherheitsarchitektur und eine entsprechende Konformite4tserkle4rung ffcr das integrierte System.

Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung: Import aus Drittstaaten ohne CE

Ffchren Sie Maschinen aus einem Drittstaat in die EU ein (z. B. aus den USA oder Asien) und fehlt eine gfcltige CE-Kennzeichnung, handelt es sich um die erste Inverkehrbringung im EU-Binnenmarkt. Sie mfcssen die Maschine auf alle relevanten EU-Anforderungen prfcfen, eine vollste4ndige Konformiteitsbewertung durchffchren, die technische Dokumentation erstellen und die Betriebsanleitung in der Sprache der Anwender beistellen. Ohne diese Schritte bleibt der Einsatz unzule4ssig.

Pflichten als Hersteller oder Importeur bei der ersten Inverkehrbringung

  • Ermitteln Sie die zutreffenden Rechtsakte (Maschinen, ggf. EMV, Niederspannung u. a.).
  • Erstellen Sie eine Risikobeurteilung, definieren Sie Schutzmadfnahmen und prfcfen Sie Normenstand.
  • Rfcsten Sie erforderliche Schutzeinrichtungen nach, validieren Sie sicherheitsbezogene Steuerungen.
  • Stellen Sie die technische Dokumentation zusammen und kennzeichnen Sie die Maschine korrekt.
  • Geben Sie eine Konformite4tserkle4rung ab und bringen Sie die CE-Kennzeichnung an.

Risikobeurteilung und Dokumentation bei der Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung

Ob Sonder- oder Serienmaschine: Legen Sie die Risikobeurteilung als roter Faden Ihrer Relokation an. Dokumentieren Sie systematisch, was sich e4ndert und warum Sie welche Schutzmadfnahmen we4hlen. Passen Sie die Betriebsanleitung an (z. B. Montage, Betrieb, Wartung, Restgefahren, Betriebsarten, Lockout/Tagout). Aktualisieren Sie Typenschilder, Warnhinweise, Sicherheitsabste4nde und Piktogramme. So weisen Sie nach, dass Sie die Sicherheit unter den neuen Bedingungen beherrschen.

Setzen Sie bei sicherheitsbezogenen Teilen der Steuerung auf eine strukturierte Validierung: Definieren Sie PLr/SIL-Ziele, prfcfen Sie Architektur und Diagnosedeckung, testen Sie Fehlerreaktionen und dokumentieren Sie die Ergebnisse. Halten Sie zudem Abnahmen, Funktionsprfcfungen und Schulungen schriftlich fest.

Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung: Planung, Budget, Verantwortlichkeiten

  • Scope definieren: Welche Maschinen, Schnittstellen, Medien, IT/OT-Komponenten und Sicherheitsfunktionen vere4ndern sich?
  • Projektrollen kle4ren: Betreiber, Integrator, Fachkraft ffcr Maschinensicherheit, Instandhaltung, EHS, IT/OT, Qualite4t, externe Prfcfstellen.
  • Terminplan mit Gates: Demontage, Transport, Montage, Inbetriebnahme, Validierung, Abnahme, Schulung, Produktionshochlauf.
  • Budget mit Reserven: Zuse4tzliche Schutzeinrichtungen, Steuerungsanpassungen, Dokumentation, externe Expertise, Schulungen, Stillstandszeiten.
  • Change-Management: c4nderungen erfassen, bewerten, freigeben, dokumentieren; Konfigurationsmanagement ffchren.

He4ufige Fehler bei der Verlagerung und wie Sie sie vermeiden

  • Risiken erst nach der Montage prfcfen: Beginnen Sie frfchzeitig mit der Risikobeurteilung und planen Sie Schutzmadfnahmen in das Layout ein.
  • Herstellerangaben ignorieren: Halten Sie Transport- und Installationsvorgaben strikt ein, insbesondere zu Fundament, Medien und Ausrichtung.
  • Neue Zweckverbe4nde untersche4tzen: Bei durchge4ngigen Prozessen braucht die Gesamtheit eine eigene Konformite4t.
  • Validierung auslassen: Testen Sie Sicherheitsfunktionen unter realen Bedingungen und dokumentieren Sie die Ergebnisse.
  • Dokumentation vernachle4ssigen: Ohne nachvollziehbare Nachweise riskieren Sie Beanstandungen und Haftungsprobleme.

Fazit: Rechtssicher und wirtschaftlich verlagern

Planen Sie die Verlagerung als regule4res Konformite4tsprojekt. Prfcfen Sie frfch, ob die Schwelle zur wesentlichen c4nderung erreicht wird. Integrieren Sie Risikobeurteilung, Normenprfcfung, Validierung und Dokumentation in den Ablauf. So sichern Sie Rechtssicherheit, minimieren Stillstandsrisiken und schaffen ein belastbares Sicherheitsniveau ffcr Menschen, Anlagen und Produktion.

FAQ: Verlagerung einer Produktionslinie und CE-Kennzeichnung

Muss ich bei der Verlagerung einer Produktionslinie mit CE immer eine neue Konformite4tserkle4rung ausstellen?

Nicht zwingend. Folgen Sie den Herstellervorgaben und nehmen Sie keine sicherheitsrelevanten Eingriffe vor, bleibt die bestehende Konformite4t in der Regel bestehen. Entstehen durch Layout, Zweckverbund oder Steuerungsanpassungen neue Risiken, prfcfen Sie die Schwelle zur wesentlichen c4nderung 03 dann kann eine neue Bewertung erforderlich werden.

Woran erkenne ich eine wesentliche c4nderung bei der Relokation?

Wenn neue oder erhf6hte Risiken entstehen und Sie Schutzvorrichtungen, Sicherheitsfunktionen oder die mechanische Auslegung anpassen mfcssen, liegt typischerweise eine wesentliche c4nderung vor. Dokumentieren Sie die Entscheidungsgrundlage 03 sie tre4gt die Haftung.

Reicht eine Gefe4hrdungsbeurteilung am neuen Standort aus?

Ffchren Sie mindestens eine standortspezifische Risikobeurteilung durch. Deckt die ursprfcngliche Dokumentation die neue Nutzung nicht ab oder werden technische c4nderungen nf6tig, planen Sie eine vollste4ndige Konformite4tsbewertung ein.

Was gilt beim Import einer gebrauchten Maschine ohne CE aus einem Drittstaat?

Das gilt als erste Inverkehrbringung in der EU. Sie handeln faktisch als Hersteller/Importeur: komplette Konformite4tsbewertung, technische Doku, Betriebsanleitung in Landessprache, CE-Kennzeichnung und Konformite4tserkle4rung sind Pflicht.

Wer tre4gt die Verantwortung nach der Verlagerung?

Derjenige, der die c4nderungen veranlasst oder die Integration vornimmt. Bei wesentlicher c4nderung fcbernimmt dieser Akteur die Herstellerrolle mit allen Pflichten und Haftungsrisiken.

Welche Unterlagen sollte ich ffcr eine reibungslose Kontrolle bereithalten?

Risikobeurteilung, Nachweise fcber Schutzmadfnahmen und Validierung, aktualisierte Betriebsanleitung, Kennzeichnungen, Abnahmeprotokolle und Schulungsnachweise. Ffchren Sie eine saubere c4nderungshistorie.

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